Corona-Protest im Kreis Mettmann „Wir verhalten uns da neutral“

Hilden · Polizeidirektor Thomas Decken spricht über unangemeldete Spaziergänge von Impfgegnern. In Hilden haben sie ihre Demonstration jetzt erstmals zuvor bei der Polizei angemeldet.

 Polizeidirektor Thomas Decken.

Polizeidirektor Thomas Decken.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Der „Spaziergang“ der Impfgegner am vergangenen Montag in Hilden war erstmalig zuvor bei der Polizei als Demonstration angemeldet worden. Laut einer Sprecherin gingen 80 bis 100 Gegner der Corona-Maßnahmen durch die Hildener Innenstadt. Sie hatten weder Transparente dabei, noch skandierten sie etwas. „Die Demonstration verlief störungsfrei“, erklärt die Polizeisprecherin weiter. Polizei und Ordnungsamt hätten auch keine Verstöße gegen die Auflagen des Protestzuges festgestellt.

In den vergangenen Wochen waren die „Spaziergänge“ laut Polizei hingegen nicht angemeldet – wie in vielen Fällen auch in anderen Städten des Kreises. Eine Herausforderung für die Polizei, wie uns der zuständige Polizeidirektor Thomas Decken erklärt.

Was bedeuten die „Spaziergänge“ für Sie und Ihre Kollegen?

Thomas Decken Momentan haben wir es mit einem landesweiten Phänomen zu tun. Nach meiner Kenntnis gibt es in Nordrhein-Westfalen mehr als 300 sogenannte Spaziergänge, von denen nur ein kleiner Teil angemeldet ist. Regelmäßig gibt es solche Aktionen auch zeitgleich in sieben, acht Städten des Kreises Mettmann. Dabei handelt es sich um Treffen, bei denen Menschen über das Internet Ort und Zeit miteinander vereinbaren und vor Ort deutlich erklärt wird, worum es den Betreffenden geht. Also braucht es aus meiner Sicht keine Transparente oder Sprechchöre; das sind Demonstrationen. Wenn wir von solchen Aktionen erfahren, begleiten wir diese, im Rahmen unserer Möglichkeiten.

Die große Mehrzahl der Bürger ist geimpft und hält sich an die ständig wechselnden Corona-Regeln. Für sie ist eine Ansammlung, dicht an dicht und ohne Mund-Nase-Schutz befremdlich, gefährlich, ärgerlich. Warum löst die Polizei solche nicht angemeldeten Versammlungen nicht einfach auf?

Decken Eine Versammlung – ob angemeldet oder nicht – unterliegt dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob wir als Polizei Sympathien für Themen und/oder Teilnehmende haben. Deshalb verhalten wir uns auch gegenüber nicht angemeldeten Versammlungen neutral.

Was kann, was wird die Polizei tun?

Decken Aus meiner Sicht riskieren die Menschen, die sich da über Internet-Dienste verabreden, ihre Versammlung aber nicht anmelden, die Gesundheit der eigenen Teilnehmer. Normal wäre es, wenn solche Umzüge wie zum Beispiel in Erkrath spätestens 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden würden; wohlgemerkt: angemeldet, nicht der Polizei zur Genehmigung vorgelegt. Wir würden dann mit einem Anmelder oder einer Anmelderin ein Kooperationsgespräch führen. Dabei geht es zum Beispiel um die zu erwartende Zahl der Teilnehmenden, um die Strecke, um Auflagen und ähnliches. Dementsprechend könnten wir unseren Einsatz planen und zum Beispiel die Gruppe besser schützen. Auch gegen die Unterwanderung durch extremistische Kräfte oder Angriffe auf die Versammlung von außen. Und andere Verkehrsteilnehmer besser warnen und lenken. Vor, während und nach Versammlung hätten wir uns namentlich bekannte Ansprechpartner und Ordner.

Das klingt nach sehr großer Zurückhaltung…anderswo werden solche wilden „Spaziergänge“ verboten…

Decken Nein, es beschreibt unsere Möglichkeiten im gesetzlichen Rahmen und die Tatsache, dass wir als Polizei zu allem bereits Gesagten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten müssen. Fehlende Masken und Abstände sind Ordnungswidrigkeiten, derentwegen wir nicht mit starken Kräften eine Versammlung sofort auflösen würden. Dies ist aus meiner Sicht nur dann möglich, wenn aus dieser Gruppe heraus erkennbar Straftaten verübt werden sollen. Wenn etwa Steine oder Flaschen fliegen, müssten wir eine nicht angemeldete Versammlung sofort auflösen und die Personalien von Menschen feststellen, die offensichtlich Straftaten verüben wollten.

Wie würde die Polizei reagieren, sobald sich Gegenprotest zeigt?

Decken Auch diese Gegendemonstrationen sind erst einmal durch das Versammlungsgesetz geschützt und werden von uns genauso behandelt. Vor Ort würden wir als Polizei dafür sorgen, dass beide Seiten ihre Veranstaltungen abhalten können, ohne von den jeweils anderen beeinträchtigt oder gar angegriffen zu werden.

Wie groß schätzen sie die Gefahr ein, dass Spaziergänger oder andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen oder in Unfälle verwickelt werden?

Decken In Erkrath blieben die Spaziergänger auf den Bürgersteigen und gingen nur bei Grün über die Straßen – soweit wir das beobachten konnten. Bei einer angemeldeten Demonstration könnten wir sie viel besser schützen – nach vorn, hinten und zu den Seiten. Ganz klar: Bei angemeldeten Versammlungen haben wir viel mehr Möglichkeiten sicherzustellen, dass die Teilnehmenden ihr Anliegen ungestört deutlich machen können. Das ist ja wichtig – auch um in Richtung der Politik ein Sprachrohr zu haben.

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