Fünf Fakten zur Leinenpflicht Nur im Wald muss nicht angeleint werden

Xanten/Uedem/Kevelaer · Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht kann mit Bußgeldern zwischen 25 und 100 Euro geahndet werden.

 Nur wenn ein Waldstück unter Naturschutz steht, muss ein Hund grundsätzlich angeleint werden (Symbolfoto).

Nur wenn ein Waldstück unter Naturschutz steht, muss ein Hund grundsätzlich angeleint werden (Symbolfoto).

Foto: dpa/Armin Weigel

1. Hier gilt in NRW Leinenpflicht  „Zur Vermeidung von Gefahren“ sieht das Landeshundegesetz das Anleinen in innerörtlichen Bereichen mit großem Fußgängerverkehr vor, genauso in öffentlichen Parks, auf Spielplätzen, in Gebäuden, Schulen und Kindergärten sowie bei Veranstaltungen. Jede Kommune kann zusätzlich eigene Regeln erlassen: Die Stadt Xanten setzt ein Anleinen „innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile, auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln“ voraus.

2. Ausnahme Waldwege Solange der Hund nicht im Unterholz umherstreunt, muss er auf Waldwegen nicht angeleint sein. Es sei denn, das Waldstück steht unter Naturschutz. Hundetrainer Holger Barg aus Xanten sagt: „Ich sollte meinen Hund immer in Sichtweite behalten und, wenn es zur Begegnung mit anderen Hunden kommt, ihn zu mir rufen und anleinen.“

3. Bußgelder Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Stadt können verschiedene Bußgelder zwischen 25 und 100 Euro verhängt werden, die bei mehrmaligem Verstoß ansteigen.

4. Gefahr durch Jäger Stellt ein Hund abseits der Wege Wild nach und ist in der Lage, es zu reißen, dürfen Jäger laut Jagdrecht auf ihn schießen.

5. Befreiungsantrag Bei jeder Kommune im Kreis Wesel kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Der Hund muss dann in einem Test nachweisen, dass er ohne Leine bedingungslos gehorcht. jbu

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