Corona-Regeln im Kreis Wesel „Die Verwirrung bei den Kunden ist groß“

Xanten · Im Kreis Wesel gilt eine Corona-Notbremse und gleichzeitig eine Test-Option – was das bedeutet, müssen Einzelhändler ihren Kunden immer wieder erklären. Und am Montag könnten sich die Regeln wieder ändern.

 Darf man eintreten? Die Verunsicherung unter den Kunden sei groß, sagt Nicola Lümmen vom Deko- und Geschenke-Laden Steel Collection.

Darf man eintreten? Die Verunsicherung unter den Kunden sei groß, sagt Nicola Lümmen vom Deko- und Geschenke-Laden Steel Collection.

Foto: Armin Fischer ( arfi )

Manchmal sieht Nicola Lümmen, wie Menschen fragend vor ihrem Schaufenster stehen – als wüssten sie nicht, ob sie das Geschäft betreten dürfen oder nicht. „Die Verwirrung und Verunsicherung bei den Kunden ist sehr groß“, sagt die Inhaberin des Ladengeschäftes Steel Collection an der Kurfürstenstraße in Xanten. Denn das Land NRW hat vor zwei Wochen eine Corona-Notbremse für den Kreis Wesel erlassen, dieser hat aber direkt eine Test-Option gezogen. Seitdem gelten Einschränkungen und gleichzeitig Lockerungen, und am Wochenende wird eine neue Anordnung erwartet, so dass sich die Regeln am Montag wieder ändern können. Daher erklären wir – bezogen auf den Einzelhandel – die aktuelle Rechtslage und geben einen Ausblick in die nächste Woche.

Was gilt im Moment (also auch noch am Samstag)? Kunden dürfen bei den Einzelhändlern Waren bestellen und an den Geschäften abholen. Die Bestellung ist telefonisch oder per Whatsapp, per E-Mail oder im Online-Shop oder auch direkt an der Ladentür möglich. Das gilt zum Beispiel für Buchhandlungen, Modeboutiquen, Schuhgeschäfte und Spielwarenläden. Dieses Verfahren des Bestellens und Abholens wird Click & Collect genannt.

Es ist auch möglich, dass der Kunde das Geschäft betritt, im Sortiment stöbert und sich die Ware selbst aussucht – aber dafür muss er am Eingang einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Er muss mit dem Händler auch einen Termin für seinen Einkauf vereinbaren, das geht meistens spontan und unkompliziert. Die Sache mit dem Corona-Test ist schwieriger.

Was sich nach einer Einschränkung anhört, ist als Erleichterung gedacht. Eigentlich wäre es im Kreis Wesel im Moment überhaupt nicht erlaubt, dass Kunden zum Beispiel einen Spielwarenladen oder eine Modeboutique betreten. Nachdem die Infektionszahlen im März gestiegen waren und die Siegen-Tage-Inzidenz einige Zeit über 100 lag, zog das Land NRW die Corona-Notbremse, ließ aber eine Test-Option zu.

Der Kreis Wesel nutzte sie, indem er eine Allgemeinverfügung erließ, die seit dem 29. März gilt: Bürger dürfen deshalb zum Beispiel den Einzelhandel, Baumärkte, Handwerksleistungen, Zoologische Gärten, Bibliotheken und Museen trotz einer Sieben-Tages-Inzidenz über 100 besuchen und nutzen. Voraussetzung ist ein tagesaktueller negativer Corona-Test.

Diese Regelung ist auch vom Verwaltungsgericht Düsseldorf überprüft und bestätigt worden, nachdem ein Bürger aus Moers dagegen geklagt hatte. Die Begründung der Richter: Ohne die Regelung würden im Kreis Wesel die Einschränkungen der Corona-Notbremse greifen. Ein Zugang zu großen Teilen des Einzelhandels, zu Bibliotheken, Museen oder Zoos wäre dann für niemanden gegeben. Zur Vermeidung dieser weitergehenden Einschränkungen habe der Kreis Wesel zulässigerweise das Testverfahren als milderes Mittel gewählt, erklärten die Richter. Dem Bürger stehe es frei, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen – er müsse es nicht, aber er könne. Es wird also niemand zum Corona-Test gezwungen.

Es gebe schon einige Menschen, die diese Option nutzten, viele allerdings noch nicht, berichtet Lümmen. „Zwei bis drei am Tag.“ Darunter seien auch Menschen, die sowieso einen Corona-Test gemacht hätten, vielleicht weil sie ältere Verwandte besuchen wollten, und die dann zusätzlich in der Innenstadt einkaufen gingen, glaubt Martina Bartussek vom Spielwarenladen Hampelmann am Xantener Markt. Andere wiederum riefen an und fragten, wie sie denn jetzt einkaufen könnten. Und wieder andere blieben ganz weg, weil es ihnen zu kompliziert geworden sei.

Kompliziert würde es auch, wenn Bürger aus einer anderen Region nach Xanten kämen, berichtet Lümmen. Sie habe Kunden aus Duisburg gehabt, die hätten nichts davon gewusst, dass sie im Kreis Wesel einen negativen Corona-Test vorlegen müssten, wenn sie ins Geschäft hineingehen wollen. Bartussek glaubt aber, dass sich die Menschen langsam an diese Regelung gewöhnen und vielleicht auch mehr Menschen sie nutzen werden. Vorausgesetzt, die Testkapazitäten sind vorhanden. Deshalb arbeitet die Stadt Xanten daran, dass ein privater Betreiber noch eine Teststelle in der Innenstadt eröffnet. Damit niemand erst in eine andere Stadt fahren muss, um sich testen zu lassen, weil in Xanten kein Termin mehr frei ist. Das ist schon vorgekommen.

Was gilt in der nächsten Woche? Das hängt vom Land NRW ab. Es hatte in den vergangenen Tagen angeordnet, dass eine Corona-Notbremse wieder aufgehoben werden kann, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an mindestens sieben Tagen hintereinander „mit stabiler Tendenz“ wieder unter 100 liegt. Im Kreis Wesel ist sie vor Ostern unter diese Marke gesunken und in den folgenden Tagen zunächst bis auf 60,9 gefallen, am Freitag jedoch wieder auf 72,2 gestiegen. Damit liegt der Wert immer noch deutlich unter 100 – aber ist es eine „stabile Tendenz“? Wegen der Ostertage ist unklar, ob die Zahlen vielleicht nur deshalb gesunken sind, weil sich weniger Menschen testen ließen oder weil weniger Fälle von den Behörden gemeldet wurden. Der Kreis Wesel spricht von einem „unklaren Infektionsgeschehen“. Das NRW-Gesundheitsministerium sieht ein „Schwanken der Inzidenzzahlen“. Es will deshalb das Wochenende noch abwarten. „Frühestens für Montag“ werde das NRW-Gesundheitsministerium die Notbremse aufheben, teilte eine Sprecherin mit. Nun gilt die Allgemeinverfügung des Kreises auch nur bis einschließlich Sonntag. Er muss also vielleicht tätig werden. Deshalb gibt es zwei Möglichkeiten.

Entweder verlängert das NRW-Gesundheitsministerium die Corona-Notbremse. Dann will auch der Kreis Wesel seine Allgemeinverfügung verlängern, kündigte er an. Wie in den vergangenen zwei Wochen wäre dann der Zugang zum Einzelhandel, zu Baumärkten, Handwerksleistungen, Zoologischen Gärten, Bibliotheken und Museen nur für Personen möglich, die einen Termin vereinbaren und einen aktuellen, negativen Schnelltest vorlegen.

Oder aber das NRW-Gesundheitsministerium setzt die Corona-Notbremse für den Kreis Wesel aus. Dann wäre kein negativer Corona-Test mehr erforderlich, um Einzelhandel, Baumärkte, Zoologische Gärten, Bibliotheken und Museen zu betreten. Kunden und Besucher müssten dafür nur einen Termin vereinbaren. Das Risiko wäre aber, dass die Notbremse vielleicht doch zu früh gelockert wird und die Infektionszahlen wieder steigen.

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