Abschiebefall in Willich Kein Asyl wegen bizarren Religionstests

Willich · Mohammad Nozary war schon auf dem Weg zum Flughafen, als seine Abschiebung am Montag vorerst ausgesetzt wurde. Nun werden neue Details bekannt: Offenbar hatte die Bundesbehörde dem Iraner im Vorfeld die Konversion zum Christentum nicht geglaubt.

 Mohammed Reza Nozary und Sandra Nozary bei ihrer Hochzeit 2019.

Mohammed Reza Nozary und Sandra Nozary bei ihrer Hochzeit 2019.

Foto: Fatemeh Nozary

Wenn man den Schilderungen seiner Frau folgen mag, dann könnte Mohammad Nozary am Montagmorgen im letzten Moment dem Tod von der Schippe gesprungen sein. Auf dem Weg zum Abschiebeflug in den Iran war das Polizeiauto umgekehrt, weil sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in den Fall eingeschaltet hatte (die RP berichtete). Jenes Bundesamt, das Mohammad Nozary in der Vergangenheit einem bizarren Religionstest unterzogen haben soll und seinen christlichen Glauben nicht abgenommen hatte, wie jetzt der Evangelische Pressedienst (epd) öffentlich macht.

Dabei schilderte Mohammad Nozary, wie er sich bereits in seiner iranischen Heimat mit dem Christentum beschäftigte, an geheimen Zusammenkünften in Teheraner Privatwohnungen teilgenommen hatte. Er wusste, wie gefährlich das war: Wer sich vom Islam abwendet, muss in der Religionsdiktatur mit Folter und Todesstrafe rechnen. 2015 kam er nach Deutschland.

Bald nach seiner Ankunft lässt Mohammad Nozary sich taufen. Pfarrer Matthias Overath von der Evangelischen Gemeinde Holsterhausen in Dorsten erinnert sich gerne an die Taufkurse, die damals viele Geflüchtete absolvierten. Eine hoffnungsvolle Aufbruchsstimmung sei das gewesen. Um so betroffener war der Theologe, als er von der bevorstehenden Ausweisung erfuhr: „Ein unfassbares Unrecht, Menschen in den Tod abzuschieben.“

Entscheidend war offenbar eine Anhörung im Jahr 2017, als Mohammad Nozary zum Asylantrag beim Bamf vorstellig wurde und man die Gründe für den Religionswechsel wissen wollte. „Meine Generation ist verbrannt und wurde belogen durch die islamische Religion, die nur aus Lügen besteht“, sagte der damals 52-Jährige.

Auf die Frage nach wichtigen christlichen Feiertagen und ihrer Bedeutung nennt er laut Bamf-Protokoll „Weihnachten, Ostern und Pentikas“. (Mit letzterem meint er Pfingsten.) Das Wort „Heiligabend“ kennt er nicht, bringt es mit „Abendmahl“ in Verbindung, beschreibt die Bedeutung kurz und zutreffend.

Nach den Zehn Geboten gefragt, kann er dem Protokoll zufolge sinngemäß sieben nennen. Aber eine Aufforderung wie „Zeigen Sie uns bitte mal Ihre Körperhaltung, wenn Sie beten!“ zeigt, wie berechtigt die Einwände der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gegen solche behördlichen Glaubensbefragungen sind. Dabei wird laut Kirche die Tatsache verkannt, dass der taufende Pfarrer die Ernsthaftigkeit des Glaubensübertritts ebenfalls prüft. Solche Glaubensprüfungen seien laut EKD auch deshalb zu unterlassen, weil „der Glaube auf die Aneignung von Wissen reduziert und die Beziehungsebene, das wachsende Vertrauen in Gottes Verheißungen, vernachlässigt“ werde.

Mohammad Nozary ist nach Entscheidung des Bamf kein Flüchtling, er hat kein Recht auf Asyl. Dagegen klagt er, verfolgt das Verfahren aber später nicht weiter. Es geht hin und her. Im Oktober 2019 heiratet er seine deutsche Lebensgefährtin. Nun kommt der sogenannte Ehegattennachzug ins Spiel: Mohammad Nozary könnte ausreisen und dann mit einem Visum zur Familienzusammenführung wieder einreisen, um ein Aufenthaltsrecht zu erhalten.

Doch er weiß, was eine Einreise in den Iran bedeuten würde. Er wechselt den Anwalt, die Ausländerbehörde kündigt im Juni 2021 „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ an, der neue Anwalt klagt dagegen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnt die Klage ab, die Lage spitzt sich zu, bis das Amtsgericht im Juni 2022 schließlich die Festnahme beschließt. In letzter Minute, am 27. Juni, geht sein Asylfolgeantrag beim Bamf ein. Die Abschiebung wird ausgesetzt. Nun wird er noch einmal angehört, Ende offen.

„Ein Visumverfahren für einen konvertierten Christen im Iran ist kein Behördenbesuch in Krefeld oder eine Passbeschaffung in Kanada“, sagt Sebastian Rose vom Komitee für Grundrechte und Demokratie. Das Aufenthaltsgesetz sieht zwar vor, dass ein Ausländer einen Aufenthaltstitel erhält, wenn er die maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat. Davon kann jedoch abgesehen werden, „wenn es aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen“. Diese Kann-Bestimmung eröffne einen Ermessensspielraum, der nach Roses Ansicht im Fall des Iran durchaus greifen würde.

 Mohammed Reza Nozary und Sandra Nozary bei ihrer Hochzeit 2019.

Mohammed Reza Nozary und Sandra Nozary bei ihrer Hochzeit 2019.

Foto: Fatemeh Nozary

Die Ausländerbehörde des Kreises Viersen könne diesen Spielraum aber nicht nutzen, so Abteilungsleiterin Gerda Haimüller, wenn das Bamf als übergeordnete Behörde anders entschieden hat. Sie versichert: „Wir haben uns bemüht, einen legalen Weg aufzuzeigen. Das ist leider nicht gelungen.“ Auch eine Aufenthaltserlaubnis als gut integrierter Ausländer habe Nozary nicht erteilt werden können: Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse und über Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung habe er trotz Aufforderungen nicht vorgelegt.

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