24-Jährige aus Wermelskirchen Frau mit bipolarer Störung wegen Betrugs vor Gericht

Wermelskirchen · Psychische Erkrankungen haben bisweilen so geringe Auswirkungen, dass die Betroffenen durchaus eigenständig am öffentlichen Leben teilnehmen können. Manchmal aber führen sie auch zu einer Überforderung. So auch bei einer 24-Jährigen aus Wermelskirchen, die sich wegen mehrfachen Internetbetrugs verantworten musste.

  Das Landgericht und Amtsgericht in Köln.

Das Landgericht und Amtsgericht in Köln.

Foto: dpa/Marius Becker

Die junge Frau saß sichtlich angespannt auf der Anklagebank des Amtsgericht Köln, ihr Fuß wippte dauerhaft auf und ab, als sie erzählte. Dabei gab die Wermelskirchenerin an, dass bei ihr eine bipolare Störung mit manischen und depressiven Phasen diagnostiziert wurde – und gestand. Sie habe die ihr vorgeworfenen Taten begangen, in einer ihrer manischen Phasen. „Deswegen ist meine Mandantin auch in psychiatrischer Behandlung, nimmt Medikamente und sucht derzeit einen Therapieplatz“, sagte der Pflichtverteidiger der 24-Jährigen. Sie sei mittlerweile in Betreuung, bekomme ein kleines Taschengeld. „Weil ich viele Dinge nicht hinbekomme“, sagte die junge Frau leise. Der Anklageschrift zufolge habe sie im September und Oktober des Vorjahres auf der Internetplattform Kleiderkreisel.de Kleidungsstücke sowohl zum Tausch als auch zum Verkauf angeboten, ohne diese zu haben.

Seine Mandantin habe wegen ihrer Krankheit den Überblick darüber verloren, was sie da angeboten habe, sagte der Verteidiger. „Einen Rucksack hatte ich bereits verschickt, ihn aber nicht aus dem Netz genommen. Bei einem anderen Artikel hatte ich keinen Karton, um ihn zu verschicken“, sagte die Angeklagte. Mehrfach äußerte sie, dass sie sich gerne bei den Geschädigten entschuldigen würde. Sie sei auch nicht mehr auf der Internetplattform aktiv, bestätigte die Wermelskirchenerin. Die entstandenen Schäden wolle sie in Raten begleichen.

Der Verteidiger regte eine Einstellung des Verfahrens an. „Ich bin mir sehr bewusst darüber, dass eine bipolare Störung eine verminderte Schuldfähigkeit bedeutet. Außerdem geht es um geringfügige Werte, die ersetzt werden“, sagte er zur Begründung. Er sehe weniger kriminelle Energie als Auswirkungen der psychischen Störung. „Eine Geldstrafe ergibt hier nicht viel Sinn, zumal meine Mandantin Sozialhilfe bezieht und über kein sonstiges Einkommen verfügt“, sagte der Rechtsanwalt. Ziel sei vielmehr, durch eine Therapie ein Durchbrechen alter Verhaltensmuster zu erreichen.

Das sah auch die Staatsanwältin so. „Ich sehe nur die Schwierigkeit, die Auflage einer Therapieaufnahme innerhalb von sechs Monaten zu erreichen“, sagte sie. Es wurde schließlich so formuliert, dass die 24-Jährige die bereits vereinbarten Erstgespräche mit Psychotherapeuten wahrnehmen müsse.

Schöne Szene am Rande: Eine als Zeugin geladene Geschädigte wurde ungehört entlassen. „Darf ich mich bei Ihnen entschuldigen?“, fragte die Angeklagte schüchtern. „Ja, natürlich. Das finde ich jetzt richtig gut, dass Sie das machen“, antwortete die Zeugin. Manchmal kann es auch ganz einfach sein.

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