Prozess am Landgericht Wuppertal Tod eines Pflegekindes: Angeklagte bleibt kontrolliert

Update | Solingen / Wuppertal · Eine Pflegemutter steht seit Dienstag wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Wuppertaler Landgericht. Die 51-Jährige hat gestanden, ein 21 Monate altes Mädchen bei einem Ausraster getötet zu haben.

Kurz vor Ende der Vernehmung wirkte der Vorsitzende Richter noch immer ratlos. Da hatte die Angeklagte am Wuppertaler Landgericht schon eine Stunde lang über den Tag im Juni 2017 gesprochen, an dem ihr die Nerven durchgegangen waren. Sekundenlang hatte die 51-jährige Solingerin auf ihr Pflegekind eingeschlagen, das den Ausraster nicht überlebte.

Was sich nach überbordenden Gefühlen anhört, wirkte in der Rückschau unterkühlt. Das Kind habe nicht in die Abläufe gepasst. Mal sei das Mädchen lethargisch gewesen und habe nichts essen wollen, dann wieder habe es alles in sich hineingestopft. Die Kleine habe oft zu ihr ins Bett gewollt, dafür sei sie zu müde gewesen. Ja, sie sei streng und lieblos gewesen – aber geschlagen habe sie das Kind vor der Tat nicht.

Alte Narben an Ohren und Rücken, dazu Bisswunden: Die Rechtsmedizin hatte Anzeichen für stumpfe Gewalt gefunden, die aus den Monaten vor der Tat stammen sollen. Einen Oberarmbruch des Kindes hatte die Angeklagte mit einem Treppensturz erklärt. Mehrfach soll es Vorfälle in Supermärkten gegeben haben, weil sich Kunden am rüden Umgang der Angeklagten mit dem Kind gestört hatten. Nicht nur der Richter fragte sich, was erst in der Wohnung passiert sein mag, wenn es im Beisein fremder Leute derartige Ausraster gegenüber dem Kind gegeben hatte.

Mit einem Ermittlungsbeamten im Zeugenstand blätterten sich die Prozessbeteiligten durch den Spurensicherungsbericht: Blutanhaftungen teils älteren Datums hatten sich auf der Treppe, am Boden und an Wänden gefunden. Beim Jugendamt soll zwischenzeitlich eine Anzeige wegen „Kindeswohlgefährdung“ bekannt geworden sein, die man nach einem Hausbesuch zu den Akten gelegt hatte. Eine penibel aufgeräumte Wohnung, eine finanziell abgesicherte Pflegemutter und zwei Katzen: Der gute Eindruck scheint das aufgekommene Misstrauen schnell beiseite geschoben zu haben.

Hinter die aufgeräumte Fassade ließ sich Angeklagte auch im Prozess nicht blicken. Sie sei zur Selbstbeherrschung erzogen worden. „Sie kommen hier nicht ran an ihre Emotionen“, versuchte der Vorsitzende Richter vergeblich Brücken zu bauen. Ihrem Anwalt ist es zu verdanken, dass man dennoch auf tiefere Einsichten hoffen darf.

Dieser schirmt seine Mandantin einerseits ab und hatte bereits zu Prozessbeginn auf ein Rechtsgespräch gedrängt, um das Strafmaß einzugrenzen. Dennoch half er dem Gericht unter anderem mit dem Hinweis darauf weiter, dass man die Ursachen für die Gefühllosigkeit auch im Verhältnis zum Vater suchen müsse. Als der Steuerberater und Hausbesitzer wenige Wochen vor dem gewaltsamen Tod des Kindes zusammengebrochen war, sei die mit Pflege- und Verwaltungsaufgaben überlastete Frau in massive Überforderungsgefühle hineingetrudelt.

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