Wermelskirchener vor Gericht Sexuelle Belästigung auf Feier - Verfahren eingestellt

Wermelskirchen · Wegen sexueller Belästigung auf einer Feier musste sich ein Wermelskirchener vor dem Gericht behaupten. Sein Fehlverhalten sah er nicht wirklich ein – kam aber dennoch mit einer Geldstrafe davon.

Wenn man wegen eines sensiblen Themas wie sexueller Belästigung vor dem Amtsgericht als Angeklagter erscheinen muss, tut man gut daran, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Nicht nur kennt dieser die Gepflogenheiten vor Gericht besser, er könnte einen auch bezüglich des eigenen Auftretens ein wenig beraten. Deutlich wurde das im Falle eines 28-jährigen Wermelskircheners, der sich nun vor Gericht wegen eines Vorfalls im November 2018 verantworten musste. Einsicht in das eigene Fehlverhalten war bei dem jungen Mann nicht wirklich zu merken, für ihn handelte es sich bei den Vorwürfen um eine „Lächerlichkeit“. Außerdem könne er sich ohnehin nur noch an die Hälfte dessen erinnern, was in der Anklageschrift vorgetragen wurde.

Dort stand, dass der Angeklagte einer 29-Jährigen am besagten Novemberabend zunächst aufs Gesäß gehauen habe, sie dann zudem mit Umarmungen und dem Versuch, sie gegen ihren Willen zu küssen, bedrängt habe. „Den Klaps auf den Po habe ich ihr gegeben, das war Spaß. Vom Rest weiß ich nix“, sagte der 28-Jährige. An dem Abend sei viel getrunken worden, er könne sich nicht an derartige Vorwürfe erinnern, sagte er auf Nachfrage der Richterin. Ob sich die junge Frau ihm denn irgendwie angenähert oder mit ihm geflirtet habe, wollte die Richterin weiter wissen. „Ja, sie hat mir geflirtet. Und sie war auch sturzbesoffen. Das war nur Spaß“, sagte der Angeklagte. Es gebe da aber Unterschiede, warf da der Staatsanwalt ein. „Was der eine als Spaß empfindet, will der andere vielleicht nicht.“ Die Richterin ergänzte: „Und auch betrunkene Leute wollen unter Umständen nicht berührt werden.“

Da schien dem Angeklagten erstmals klar zu werden, dass er vielleicht doch eine gewisse Schuld auf sich geladen haben könnte. „Ja, klar. Ich habe mich bei ihr auch im Nachhinein entschuldigt. Ich bin kein solcher Mensch. Es war ein komischer Tag, mein Vater hatte vorher erst einen Unfall gehabt, ich war seltsam drauf“, sagte er. In ihrer Zeugenaussage sagte die 29-jährige Geschädigte, dass sie den ganzen Abend über ein komisches Gefühl wegen des Angeklagten gehabt hätte. „Er hat dauernd mit mir geredet, mir ist dabei aufgefallen, dass seine Augen so seltsam geflattert haben. Ich habe meine Freundin gefragt, ob er wohl auf Drogen wäre. Er hat mich dann immer wieder berührt, was ich durch Abrücken und deutliche Worte abgelehnt habe. Aber er hat nicht aufgehört“, sagte sie. Zu küssen habe er sie allerdings nicht versucht.

Die 29-Jährige hatte nach dem Abend Strafantrag gestellt. Ob sie immer noch der Ansicht sei, dass dieser aufrechterhalten werden solle, wollte die Richterin wissen. „Es sollte verfolgt werden, doch. Er muss wissen, dass das so nicht geht“, sagte die Zeugin. Weil der 28-Jährige sein Verhalten nicht einstellen wollte, hätten die übrigen Anwesenden später versucht, ihn loszuwerden. „Er wurde dann irgendwann rausgeworfen. Draußen hat er sich abwechselnd entschuldigt und uns beleidigt“, sagte die 32-jährige Wohnungsinhaberin, die ebenfalls als Zeugin geladen war. Sie habe das Verhalten des Angeklagten, den sie schon seit einigen Jahren kenne, nicht verstanden. „Ich habe danach auch den Kontakt abgebrochen“, sagte sie. Als der Staatsanwalt anregte, das Verfahren gegen die Auflage einer Geldstrafe einzustellen, da es am untersten Ende des Vorwurfsspektrums angesiedelt sei, schnaubte der Angeklagte indes und murmelte: „Wofür denn eine Geldstrafe?“

An dieser Stelle hätte die Richterin auch anders entscheiden können, erklärte dem Angeklagten allerdings: „Ich sage Ihnen jetzt mal nur, dass der Strafrahmen für sexuelle Belästigung zwischen Geldstrafe und zwei Jahren Haft liegt…“ Ein Anwalt hätte dem Angeklagten sicherlich erklären können, dass er mit dieser Entscheidung sehr glimpflich davongekommen ist.

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