Auswirkungen des Orkans „Eberhard“ in Wermelskirchen Stadt zahlt nicht für Orkanschäden

Wermelskirchen · Ratsfraktion fordert in einem Antrag, dass Grabbesitzer entschädigt werden.

 Wie hoch der Schaden durch die umgestürzte Buche auf dem Stadtfriedhof ist, wurde noch nicht festgestellt. Die Stadt haftet dafür aber nicht.

Wie hoch der Schaden durch die umgestürzte Buche auf dem Stadtfriedhof ist, wurde noch nicht festgestellt. Die Stadt haftet dafür aber nicht.

Foto: Udo Teifel

(tei.-) „Eberhard“ hat mehr oder weniger seine Spuren in Wermelskirchen hinterlassen. Glimpflich davongekommen ist der heimische Forst. Förster Stefan Springer: „Wir haben Glück gehabt. Hier und da mal Windwurf und -bruch. Das waren dann Einzelwürfe. aber nichts Flächiges.“ Betroffen waren oftmals Bäume in Beständen, die der Borkenkäfer geschwächt hat. Springer kann berichten, dass die meisten Wege im Wald frei geschnitten wurden. „Trotzdem sollten Spaziergänger vorsichtig sein.“

Hoch war der Schaden auf den Friedhöfen an der Berliner Straße und in Dabringhausen. 30 bis 40 Gräber, so Friedhofsverwalter Peter Pleil, wurden durch eine umgestürzte Buche beschädigt, weniger Gräber waren in Dabringhausen betroffen.

Jetzt macht die WNKUWG den Vorstoß, doch die betroffenen Grabbesitzer zu entschädigen. Die Stadt soll sie anschreiben und informieren, dass die Stadt die Kosten für die Aufarbeitung der Gräber übernehme. so heißt es in dem Antrag. „Hierbei kann es sich um sächliche Hilfe durch den Bauhof als auch die Übernahme von Kosten handeln“, schreibt Michael Haring, sachkundiger Bürger der WNKUWG. Dabei geht es um Grabaufmachung, Arretierung von Grabsteinen mit Ausrichtung, Reparatur von Kreuzen und Steinen, Heckenanpflanzungen.

Haring zieht hier die Friedhofssatzung heran, wonach Graberbesitzer angeschrieben würden, wenn der Pflegezustand mangelhaft sei oder sich Grabsteine gelockert hätten. Seiner Ansicht nach „könne es nicht sein, dass Bürger selbst für Schäden aufkommen müssten, deren Ursache sie nicht zu verantworten haben“. Er bittet daher um eine „bürgerfreundliche Lösung und um Entschädigungsleistungen für die betroffenen Bürger“.

Die Stadtverwaltung hat gestern nach dem Anruf der Bergischen Morgenpost angefangen, die Anfrage der Ratsfraktion zu prüfen. Bürgermeister Rainer Bleek im Gespräch mit dieser Zeitung: „Unsere Versicherung wird nur die Beseitigungskosten für den umgestürzten Baum tragen, mehr aber auch nicht.“ Der Orkan „Eberhard“ sei höhere Gewalt. Da würden keine Schäden Dritter übernommen.

Bleek zitiert zudem die Friedhofssatzung. Danach obliege der Stadt „keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten. Die Friedhofsverwaltung hafte nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit“.

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