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Wermelskirchen Mieterverein kritisiert Neuregelung

Wermelskirchen · Rechte der Mieter bei energetischen Sanierungen werden eingeschränkt. "Diese Regelung schafft zusätzliches Streitpotenzial", sagt Andreas Plewe.

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Foto: dpa-tmn/Zacharie Scheurer

Lärm, eine Menge Dreck und große Baugerüste vor dem Fenster — Mieter müssen all das im Zuge einer energetischen Sanierung des Wohnhauses künftig mindestens drei Monate ertragen, bevor sie die Miete mindern dürfen. So sieht es die Neuregelung des Mietrechts vor, die der Bundestag beschlossen hat. Dadurch soll diese Art von Sanierungen und somit das Einsparen von Energie gefördert werden. Der Mieterverein Wermelskirchen/Remscheid kritisiert diesen Beschluss massiv.

"Das ist alles sehr problematisch und äußerst fragwürdig", sagt Rechtsanwalt Andreas Plewe vom Mieterverein auf Anfrage. Es könne nicht sein, dass ein Bewohner nicht die volle Leistung erhalte (in diesem Fall eine Wohnung ohne Mängel) und gleichzeitig die volle Gegenleistung (die komplette Miete) erbringen müsse. Die Argumentation, am Ende würden alle von dieser Neuregelung profitieren, lässt Plewe nicht gelten. "Was ist mit den Mietern, die ihre Wohnung bereits gekündigt haben, drei Monate mit Belästigungen leben müssen, weiterhin die volle Miete bezahlen müssen und dann ausziehen?", fragt der Rechtsanwalt.

Er könne diese Entscheidung absolut nicht nachvollziehen — zumal der Vermieter die Möglichkeit hat, nach einer energetischen Sanierung die Miete anteilsmäßig zu erhöhen. Konkret geht es um elf Prozent des Investitionsvolumens angerechnet auf die Jahresmiete, die ein Vermieter laut Plewe auf die Miete draufschlagen darf. "Er kann also die Investition auf den Mieter abwälzen — und jetzt kommt durch den Entschluss im Bundestag noch eine weitere Möglichkeit hinzu", ärgert sich Plewe.

Zudem sieht der Rechtsanwalt ein weiteres mögliches Problem: Heutzutage gebe es viele Eigentümer, die Arbeiten am Haus als "Hobbyhandwerker" nach Feierabend erledigen würden. "Die neue Regelung schafft die Möglichkeit, bei diesen Arbeiten künftig zu trödeln und die drei Monate voll auszureizen", betont Plewe. Das schaffe zusätzliches Streitpotenzial. Der Mieter habe in solchen Fällen immer das gleiche Problem: "Er muss beweisen, dass nicht zügig gearbeitet wird."

Dass künftig mögliche Erhöhungen von Bestandsmieten stärker eingegrenzt werden sollen (maximal 15 statt bisher 20 Prozent über drei Jahre) sei positiv. Trotzdem sieht Plewe auch dort eine verpasste Chance, denn: "Bei Neuvermietungen können Vermieter weiterhin fordern, was der Markt vorgibt", sagt Plewe. "Preiswerter Wohnraum ist auch in Wermelskirchen knapp."

(RP/ac)
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