Linke will Mieter besser vor Folgekosten schützen Bund verdreifacht Fördergeld für Wohnungsbestand

Exklusiv | Berlin · Wirtschaftsminister Robert Habeck hat die Bundesförderung der energetischen Gebäudesanierung nach Amtsantritt neu ausgerichtet. Mehr Fördergeld sollte in den Gebäudebestand, weniger in den Neubau fließen. Das zeigt bereits erste Wirkungen.

 Überall müss gedämmt und saniert werden: Die energetische Sanierung älterer Gebäude wird zusätzlich noch steuerlich gefördert.

Überall müss gedämmt und saniert werden: Die energetische Sanierung älterer Gebäude wird zusätzlich noch steuerlich gefördert.

Foto: dpa-tmn/Nestor Bachmann

Die Bundesregierung hat die Förderung der energetischen Sanierung von bestehenden Wohngebäuden gegenüber 2021 bis Ende Juli des laufenden Jahres bereits nahezu verdreifacht. Das geht aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor. Demnach sind für die klimagerechte Sanierung der Wohnbestandsgebäude im laufenden Jahr bereits Fördermittel von mehr als 3,6 Milliarden Euro zugesagt worden. Im gesamten vergangenen Jahr waren es dagegen nur 1,4 Milliarden Euro. Auch bei den Nicht-Wohngebäuden im Bestand würde die Förderung erheblich ausgeweitet: Sie hat sich von 482 Millionen Euro 2021 auf mehr als zwei Milliarden Euro bis Ende Juli 2022 vervierfacht.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) nach seinem Amtsantritt Ende 2021 neu ausgerichtet, um mehr Fördergeld in die Sanierung des Gebäudebestandes zu lenken. Er ist für etwa ein Drittel des Endenergieverbrauchs und 30 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Ohne die drastische Steigerung der Gebäudesanierungen werden die ehrgeizigen Klimaziele nicht erreicht. Zuvor war ein Großteil der Förderung in den Neubau und in den nicht mehr zielkonformen Standard Effizienzhaus (EH) 55 geflossen. Der massive Ansturm auf die Fördermittel im Neubau führte dazu, dass Habeck diese Förderung im Januar 2022 gestoppt und mit strengeren Kriterien im April 2022 wieder aufgenommen hatte. Allerdings reicht auch die Neuausrichtung nicht aus, weshalb die Regierung ein weiteres Sofortprogramm plant.

Der Löwenanteil der Bundesförderung wurde allerdings auch 2022 weiterhin für Wohnungsneubauten zugesagt: Bis Ende Juli förderte der Bund Neubau-Wohnungen mit knapp 6,4 Milliarden Euro, im Vorjahr waren es knapp 4,9 Milliarden Euro. Für den Neubau von Nicht-Wohngebäuden gab es 2022 bisher Zusagen für 3,7 Milliarden Euro, in 2021 flossen hier insgesamt nur 2,6 Milliarden, so die Ministeriumsantwort.

Die Linke interessiert insbesondere, welche Folgekosten für Mieter drohen, wenn Eigentümer sich für die energetische Sanierung entscheiden. Denn nach einer solchen Modernisierung kann der Vermieter die Jahresmiete um acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Es gibt aber eine absolute Kappungsgrenze: Bei Erhöhungen der jährlichen Miete darf sich die monatliche Miete innerhalb von sechs Jahren nicht um mehr als drei Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Erhält der Vermieter für die Modernisierungsmaßnahme staatliche Zuschüsse, muss er sich diese anrechnen lassen. „Eine darüberhinausgehende Begrenzung der Umlagemöglichkeit von Kosten für energetische Sanierungen auf Mieterinnen und Mieter im Rahmen der Modernisierungsumlage ist derzeit nicht geplant“, heißt es in der Antwort des Ministeriums.

„Vielen Mieterinnen und Mietern droht durch die energetische Gebäudesanierung die nächste Kostenfalle“, warnte daher Linken-Politikerin Caren Lay. „Der notwendige Umbau des Gebäudebestands darf nicht auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter ausgetragen werden. Dazu muss im ersten Schritt die Modernisierungsumlage fallen“, forderte sie.

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