Unterrichtsausfall Moerser AfD stellt Hitzefrei-Regelung für Schulen infrage

Moers · Wissen möchte die Fraktion unter anderem, ob und in welchem Rahmen Schulen über Hitzefrei selbst entscheiden können. Das sagt die Stadt.

 Anspruch auf Hitzefrei hat kein Kind. In NRW gilt: Ab 27 Grad Raumtemperatur kann die Schulleitung Schülern frei geben.

Anspruch auf Hitzefrei hat kein Kind. In NRW gilt: Ab 27 Grad Raumtemperatur kann die Schulleitung Schülern frei geben.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Temperatur von bis zu 33 Grad Celsius sagen Wetterexperten für Donnerstag voraus, am zweiten Tag infolge: Ist das zu heiß, um vernünftig arbeiten und lernen zu können? Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Moers stellt das infrage.

„Uns erreichten heute Anrufe erzürnter Eltern“, heißt es in einer schriftlichen, an den Schulausschuss gerichteten Anfrage der Fraktion zum Thema ‚Hitzefrei‘. Der während der Corona-Maßnahmen versäumte Unterricht sollte doch endlich nachgeholt werden, habe es darin geheißen.

Offenbar hätten einige Schulen in Moers ihren Schülern und deren Eltern am Dienstag per E-Mail mitgeteilt, dass es am Mittwoch nach einem Unterricht mit Kurzstunden am frühen Morgen hitzefrei geben wird, schreibt die AfD. Dabei seien die Höchsttemperaturen erst ab 15 Uhr vorausgesagt. „Anders als in ‚grauer Vorzeit‘ gehen wir davon aus, dass die Schulen heute mit entsprechenden Anlagen ausgestattet sind, die die Temperatur in den Klassenräumen reduzieren können und gegebenenfalls einen dauerhaften Unterricht von unter 25 Grad Celsius möglich machen“, argumentiert die AfD.

Wissen möchte die Fraktion deshalb von der Verwaltung Folgendes: Ist es richtig, dass jede Schulleitung selbstständig über Hitzefrei entscheiden kann? Verfügen die städtischen Schulen in Moers über Klimaanlagen, Lüftungsanlagen oder auch durch entsprechende Rollläden die Möglichkeit, für Kühle zu sorgen? „Sollten keine wärmereduzierenden Einrichtungen vorhanden, stellt sich die Frage, warum wir die nicht haben“, sagt die AfD. „Ob Hitzefrei gegeben wird, entscheiden tatsächlich die Schulleitungen selbst, da mischen wir uns als Trägerin nicht ein“, stellt Stadtsprecher Klaus Janczyk klar. „Grundsätzlich gilt aber: Bei Temperaturen über 27 Grad im Klassenraum kann Hitzefrei gegeben werden, bei unter 25 Grad hingegen ist es verboten. Und: Grundschüler und Schüler der fünften und sechsten Klassen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss nach Hause geschickt werden.“

Sicher ist: Klimaanlagen gibt es an Moerser Schulen aus energetischen Gründen bislang nicht. Mittel- bis langfristig müsse das Thema ‚Hitze und Klimawandel‘ beim Bau oder Umbau von Schulen aber mitgedacht werden, sagt Janczyk.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort