Kolumne100 Jahre Mieterschutz
Erst seit 100 bzw. 101 Jahren gibt es Mieterschutzvorschriften in Deutschland. Die erste Mieterschutzverordnung wurde 1917 erlassen, da war das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schon 17 Jahre alt. Aber die wenigen, für Mieter eher günstigen Vorschriften in diesem Gesetz wurden von den Eigentümervereinen mit Hilfe von vorformulierten Mietverträgen außer Kraft gesetzt. Die Vermieter diktierten Kündigungsrechte und Kündigungsfristen und die Höhe der Mieten. Der durch den 1. Weltkrieg ausgelöste Baustoff- und Bauarbeitermangel verstärkte die bestehende Wohnungsnot, die Mieten explodierten, die Mieter gingen erstmals auf die Straße. Die Politik reagierte mit der ersten Mieterschutzverordnung, es folgten 1918 und 1919 zwei weitere Schutzverordnungen.