Kreis erlässt Allgemeinverfügung für Geflügelhalter Geflügelpest – Tiere müssen in die Ställe

Wermelskirchen/Rhin-Berg · Die Überwachungszone des Ausbruchs in einem Wipperfürther Stall reicht bis nach Wermelskirchen. Bei vermehrtem Auffinden von verendeten Wildvögelnsollen sich die Bürger melden!

 Hühner stehen auf dem Freigelände: Das gibt es ab sofort nicht mehr. Grund ist der Ausbruch der Geflügelpest in Wipperfürth.

Hühner stehen auf dem Freigelände: Das gibt es ab sofort nicht mehr. Grund ist der Ausbruch der Geflügelpest in Wipperfürth.

Foto: dpa/Jan Woitas

Am Dienstag, 1. Februar, wurde der Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest in einer kleinen Hobbyhaltung von Hühnern, Enten und Gänsen in Wipperfürth festgestellt. Um eine Verbreitung der Geflügelpest in Geflügelbeständen zu verhindern, wurde um die Ausbruchsstelle eine Schutzzone von mindestens drei Kilometern Durchmesser und eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern Durchmesser eingerichtet.Das teilt der Kreis mit.

Die Überwachungszone erstreckt sich auch auf Gebiete in der Gemeinde Kürten und in der Stadt Wermelskirchen. Der Rheinisch-Bergische Kreis hat daher eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der sogenannten Vogelgrippe (aviären Influenza). Sie ist hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass für die Menschen von den zurzeit in Deutschland kursierenden Erregern eine Gefahr ausgehen. Im Einzelhandel erworbenes Geflügelfleisch, Eier und sonstige Geflügelprodukte kann weiterhin ohne Bedenken verzehrt werden.

Ab sofort gilt damit für alle Halter von Geflügel im Kreis die Pflicht, ihre Tiere in geschlossenen Stallungen oder vergleichbaren Einrichtungen unterzubringen. Betroffen sind alle Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen. Die Stallpflicht ist laut Kreis notwendig, da mit einer weiteren Verbreitung des hochansteckenden Erregers der Geflügelpest zu rechnen ist. Gehaltene Vögel dürfen ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gesicherten dichten Abdeckung gehalten werden. Auch die Seiten müssen gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein.

Der Amtstierarzt Dr. Thomas Mönig des Kreises appelliert an alle Geflügelhalter, sämtliche Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Besonders wichtig ist jetzt, einen möglichen Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu unterbinden.

So sollten keine fremden Personen Zutritt in den Stall erhalten und die Ställe nur mit Schutzkleidung betreten werden. Futter, Einstreu und Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen können, sind zudem so zu lagern, dass kein Kontakt mit Wildvögeln möglich ist. Geflügelbesitzer sollten ihre Tiere darüber hinaus genau beobachten und Verdachtsfälle umgehend dem Kreis melden.

Weitere Einzelheiten zu den Regelungen finden Bürger auf der Website des Kreises unter folgendem Link: https://www.rbk-direkt.de/Dienstleistung.aspx?dlid=4309. Auf folgender Karte können sie zudem erkennen, welche Gebiete im Rheinisch-Bergischen Kreis in der sogenannten Überwachungszone liegen: https://arcg.is/1fL9m8. 

Alle Halter von Geflügel – auch Hobbyhalter – müssen ihre Tierbestände dem Veterinäramt melden, sofern sie dies nicht schon getan haben. Dieses kann telefonisch unter 02202 13-2815 oder per E-Mail an veterinaer@rbk-online.de vorgenommen werden. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich, so der Amtstierarzt. Zudem bittet der Kreis die Bürger, sich bei vermehrtem Auffinden verendeter Wildvögel wie Enten und Wildgänsen an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu wenden.

(tei.-)
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