Tipps der Verbraucherzentrale Bergisches Land So klappt der Wechsel der Krankenkasse

Bergisches Land · Zahlreiche Versicherte müssen in diesem Jahr höhere Beiträge an ihre Krankenkassen zahlen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt deshalb Tipps für einen möglichen Wechsel. Wechselwillige sollten beispielsweise Zusatzleistungen im Auge haben.

 Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, greift ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats.

Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, greift ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Vieles wird derzeit teurer, nun auch die Krankenkassenbeiträge. Bislang sind davon bereits rund ein Viertel der gesetzlich Versicherten betroffen. Erhöht eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein seit 2021 vereinfachtes Sonderkündigungsrecht. Die Bergisch Gladbacher Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für einen möglichen Krankenkassenwechsel und erklärt, worauf Versicherte achten sollten.

Welche Kostenunterschiede gibt es bei Krankenkassen?

Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Er liegt einheitlich bei 14,6 Prozent, heißt es von der Verbraucherzentrale NRW. Darüber hinaus könne jede Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben, um ihre Kosten zu decken. Bisher haben 19 der 97 gesetzlichen Krankenkassen diesen Zusatzbeitrag erhöht. Der Wechsel zu einer Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag ist für Versicherte die einzige Möglichkeit, Kosten zu senken. Der höchste Zusatzbeitrag liege derzeit bei 1,7 Prozent, bei einigen Betriebskassen sogar bis 2,5 Prozent. Die niedrigsten Zusatzbeiträge würden aktuell bei 0,6 Prozent oder teils sogar bei 0,35 Prozent liegen. Je nach Anstieg und Bruttoeinkommen kann das eine niedrige dreistellige Summe pro Jahr ausmachen, so die Verbraucherzentrale Bergisch Gladbach.

Wie funktioniert ein Wechsel der Krankenkasse?

Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Betroffene ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt. Das gilt unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft. Wichtig: Eine Kündigung ist nicht mehr notwendig. Es reicht, eine neue Krankenkasse zu wählen. Diese übernimmt die Formalitäten mit der bisherigen Krankenkasse. Versicherte, die einen speziellen Wahltarif zur Absicherung ihres Krankengeldes abgeschlossen haben, können allerdings frühestens nach Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist kündigen. Wer die Frist für das Sonderkündigungsrecht verpasst und mindestens zwölf Monate bei der alten Kasse versichert war, kann das normale Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Anspruch nehmen. Bis zum endgültigen Wechsel müsse allerdings der erhöhte Beitrag gezahlt werden.

Was ist vor einem Wechsel zu bedenken?

Die Höhe des Zusatzbeitrages ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW kein ausschließliches Kriterium für die Krankenkassenwahl. Vor einem Wechsel sei es sinnvoll, die Mehrleistungen zu vergleichen. Zwar sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu mehr als 90 Prozent identisch. Unterschiede gibt es aber bei den freiwilligen Zusatzleistungen, auch Satzungsleistungen genannt. Das können Vorsorgeangebote sein, Reiseimpfungen, Bewegungsprogramme, Osteopathie, spezielle Leistungen für Schwangerschaft und Kinder oder eine Geschäftsstelle vor Ort. Wechselwillige sollten daher vor einem Wechsel klären, welche zusätzlichen Leistungen für sie wichtig sind.

Für weitere Informationen und Rückfragen können Bürgerinnen und Bürger sich direkt an die Verbraucherzentrale in Bergisch Gladbach wenden: Tel. 02202 9263101 oder Mail an bergisch-gladbach@verbraucherzentrale.nrw

(dni)
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