Schnee in Viersen Stadt-Mitarbeiter und Anlieger im Winterdienst

Viersen · Bei Schnee und Eis räumen Mitarbeiter der Stadt auf sieben Streurouten die Straßen. Für die Gehwege sind die Anlieger zuständig.

Bis zu 70 Mitarbeiter der Städtischen Betriebe müssen wegen der aktuellen Wetterlage morgens besonders früh raus: „Gegen 4 Uhr starten die Bereitschaftsdienste für die Winterwartung“, erläutert Stadtsprecher Frank Schliffke. Schließlich sollen bei Schnee und Eis bis zu 285 Kilometer Haupt- und 90 Kilometer Nebenstraßen befahrbar gehalten werden. Um die Gehwege – mit Ausnahme der Fußgängerzonen – müssen sich nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt die Anlieger kümmern. Zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends müssen die Gehwege schneefrei und gestreut sein. Sonntags beginnt die Räumpflicht um 9 Uhr“, betont Schliffke.

Die Mitarbeiter der Städtischen Betriebe sind im Winterdienst mit bis zu acht Fahrzeugen unterwegs. Schliffke erklärt: „Die sogenannte Hauptstreuung umfasst bei Glätte die betroffenen Bereiche, bei Schneefall das gesamte Netz von sieben Streutouren.“ Ziel sei es, bis zum Start des Berufsverkehrs alle für den Verkehr wichtigen Hauptstraßen zu befahren. Geräumt und gestreut werde auch auf den meisten Straßen, auf denen regelmäßig Buslinien unterwegs sind. Das von der Stadt bearbeitete Netz umfasse alle Straßen, auf denen sie nach der entsprechenden Satzung „reinigungspflichtig“ ist. „Welche Straßen genau bearbeitet werden, ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis.“

Sind die Straßen frei, räumen oder streuen die Stadt-Mitarbeiter die Fuß- und Radwege, Nebenanlagen und Parkplätze, sind außerdem in den Fußgängerzonen in Viersen, Dülken und Süchteln unterwegs. Im Einsatz seien Fußtruppen ebenso wie weitere Mitarbeiter aus dem Bereich Stadtgrün, so Schliffke.

Zwischen zwei und zweieinhalb Stunden dauert nach Angaben der Stadt eine Hauptstreuung. Bis das gesamte Programm abgearbeitet ist, können vier bis fünf Stunden vergehen. Schliffke: „Je nach Wetterlage kann das bedeuten, dass danach die Arbeit wieder von vorne beginnt. Die Streupflicht endet auf dem Papier um 20 Uhr.“ Doch tatsächlich werde nach der aktuellen Lage entschieden, wie lange der Streudienst unterwegs ist. Um die Situation einschätzen zu können, müssen die Mitarbeiter sowohl die Wettervorhersagen „als auch die wirkliche Entwicklung auf den Straßen“ immer im Blick haben.

Für Anlieger, die morgens die Gehwege räumen, gilt: „Streusalz darf nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden“, betont der Stadt-Sprecher. Eisregen könne so eine Ausnahme sein, sie könne aber auch für Treppen und in Gefällebereichen gelten, „wenn abstumpfende Mittel nicht ausreichen“. Anlieger dürfen Schnee nicht auf die Fahrbahn schaufeln, an Haltestellen für Linien- und Schulbusse muss so geräumt und gestreut werden, dass Fahrgäste gefahrlos ein- und aussteigen können.

 Mit bis zu acht Räumfahrzeugen sind die Mitarbeiter der Stadt bei Schnee im Einsatz – wie etwa vor einigen Jahren an der Hohe Buschstraße.

Mit bis zu acht Räumfahrzeugen sind die Mitarbeiter der Stadt bei Schnee im Einsatz – wie etwa vor einigen Jahren an der Hohe Buschstraße.

Foto: Busch, Franz-Heinrich jun. (bjun)

Bei den Anliegerstraßen – also Straßen, für deren Reinigung Anlieger ganzjährig zuständig sind – haben die Anlieger noch weitere Pflchten. Dort müssen etwa Zebrastreifen, die Fahrbahnen im Bereich von Querungshilfen und die Übergänge für Fußgänger an Kreuzungen und Einmündungen geräumt oder gestreut sein“, erklärt Schliffke.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort