Änderung bei Grundsteuer In Viersen fehlen 57 Prozent Feststellungserklärungen

Viersen · Erst 43 Prozent der Viersener haben ihre Feststellungserklärung beim Finanzamt abgegeben. Am 31. Januar 2023 endet die Frist. Was Sie jetzt dazu wissen müssen.

In Viersen fehlen noch 57 Prozent der Fetstellungserklärungen.  Foto: dpa

In Viersen fehlen noch 57 Prozent der Fetstellungserklärungen. Foto: dpa

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

„Im Finanzamt Viersen wurden bisher 2,85 Millionen Feststellungserklärungen  abgegeben, das sind rund 43 Prozent“, erklärt Lars Fiethen, Leiter des Finanzamts Viersen. Damit liegt Viersen ein Prozent über dem Landesschnitt. „Wir appellieren an alle Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun“, so Fiethen. Die Abgabefrist endet am Dienstag, 31. Januar 2023.

Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in NRW müssen wegen  der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Das liegt an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat.

Das Finanzamt Viersen bearbeitet wie alle Finanzämter die Feststellungserklärungen entsprechend dem Eingangsdatum, es versendet den Grundsteuerwert- und den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümerin. Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer.

Die digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de unterstützt bei der Feststellungserklärung. „Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit ,Elster‘ erstellt“, erklärt der Leiter. „Die Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder, die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise.“ Die Abgabe der Feststellungserklärung ist über das Online-Finanzamt „Elster“ unter www.elster.de möglich.

Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen zum Flurstück, wie etwa die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, ist dort zu finden. Eigentümer können dort den  Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten für die Feststellungserklärung enthält.

Nahe Angehörige wie Sohn oder Tochter können über den ,Elster’-Zugang auch die Feststellungserklärung abgeben. „Besitzt beispielsweise Ihre Tochter ein Benutzerkonto, können Sie dieses mitnutzen - auch dann, wenn Ihre Tochter bereits die eigene Feststellungserklärung über dieses Konto abgegeben hat“, ergänzt der Vorsteher.

Auf zwei Wegen kann die Feststellungserklärung abgegeben werden: online oder über ein Formular. Für die digitale Abgabe sind die  Vordrucke einfach online auszufüllen und abzuschicken mit ,Elster`' unter www.elster.de oder über andere Software-Anbieter. Oder Papier-Vordrucke, die im Finanzamt Viersen (Eindhovener Straße 71, allgemeine Sprechzeiten: montags bis freitags von 7.30 bis 12 Uhr, dienstags außerdem von 13.30 bis 15 Uhr) erhältlich sind, ausfüllen und abgeben.

Info Für Fragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Viersen unter Ruf 02162 955-1959 von montags bis freitags von  9 bis 18 Uhr erreichbar.

(busch-)
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