Finanzamt Kempen unterstützt Endspurt für Grundsteuer-Erklärungen bis Ende Januar

Kempen · Ende Januar endet die Abgabefrist für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer. Fast 50 Prozent der benötigten Erklärungen sind beim Finanzamt Kempen schon eingegangen.

 Noch bis zum 31. Januar haben Eigentümer Zeit, ihre Erklärungen abzugeben (Symbolbild).

Noch bis zum 31. Januar haben Eigentümer Zeit, ihre Erklärungen abzugeben (Symbolbild).

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Beim Finanzamt in Kempen sind bislang 24.900 Feststellungserklärungen zur Grundsteuerreform eingegangen. Das sind rund 48 Prozent der benötigten Erklärungen. Das teilte das Finanzamt Kempen am Montag mit. „Wir appellieren an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun. Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023“, so Rolf Berweiler, Leiter des Finanzamts Kempen.

Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in NRW müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Dies geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Bisher sind landesweit bereits rund 2,85 Millionen Feststellungserklärungen bei den Finanzämtern eingegangen. Dies entspricht rund 43 Prozent der benötigten Erklärungen.

Wie das Finanzamt Kempen weiter mitteilte, bearbeiten die Finanzämter die Feststellungserklärungen grundsätzlich entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümer. „Der errechnete Grundsteuerwert hat insofern noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer“, heißt es vom Finanzamt Kempen: „Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer.“

Wer weitere Informationen zum Ablauf der Abgabe braucht und zum Inhalt der einzelnen Bescheide, findet diese im Internet unter www.gundsteuer.nrw.de. „Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit Elster erstellt“, so Berweiler. „Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in Elster und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind.“ Außerdem finden sich dort Anworten auf die häufigsten Fragen. Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Kempen unter Telefon 02152 9191959 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Die Kollegen dort unterstützten, wo sie könnten, so Berweiler: „Die meisten Anliegen können wir bereits am Telefon klären.“

(biro)
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