Hausbesitzer im Erkelenzer Land Abgabefrist für Feststellungserklärung endet bald
Erkelenzer Land · Bis zum 31. Januar 2023 müssen Hausbesitzer ihre Feststellungserklärung vorlegen. Notwendig ist das aufgrund einer Grundsteuerreform, bei der Grundstücke neu bewertet werden. Das Finanzamt Erkelenz hilft.
Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen wegen der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Dies geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Bisher sind landesweit bereits rund 2,8 Millionen Feststellungserklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen. Dies entspricht rund 43 Prozent der benötigten Erklärungen.
„Im Finanzamt Erkelenz wurden bisher rund 52.500 Erklärungen abgegeben, etwa 48 Prozent“, erklärt Michael Kranz, Leiter des Finanzamts Erkelenz. „Wir appellieren an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun. Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023.“ Die Finanzämter bearbeiten die Feststellungserklärungen grundsätzlich entsprechend ihrem Eingang und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümer. Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer.
Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de unterstützt Eigentümer bei der Feststellungserklärung. „Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit Elster erstellt“, so Michael Kranz. „Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in Elster und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind.“ Außerdem stehe ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung.
Auch das Grundsteuerportal, über das wichtige Informationen zum Flurstück, wie zum Beispiel die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, ist dort zu finden. Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Feststellungserklärung benötigt werden.
Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Erkelenz unter 02431 8011959 montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr erreichbar. „Unsere Hotline ist bestens informiert und hilft gerne weiter“, so Michael Kranz. „Die Kolleginnen und Kollegen in der Hotline unterstützen, wo sie können. Die meisten Anliegen können wir bereits am Telefon klären.“
Die Abgabe der Feststellungserklärung ist über das Online-Finanzamt Elster unter www.elster.de kostenlos und ganz ohne Papier möglich. Außerdem unterstützt Elster mit Hinweisen und Hilfetexten beim Ausfüllen der Erklärung und überprüft über die digitale Endkontrolle die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität. Die Abgabe der Feststellungserklärung kann auch über den Elster-Zugang von nahen Angehörigen erfolgen. „Besitzt beispielsweise Ihre Tochter ein Benutzerkonto, können Sie dieses mitnutzen. Auch, wenn Ihre Tochter bereits die eigene Feststellungserklärung über dieses Konto abgegeben hat“, so Michael Kranz.