Steuern in Wermelskirchen Knapp 40.000 Erklärungen zur Grundsteuer eingereicht

Wermelskirchen · Bis zum 31. Januar 2023 müssen die Feststellungserklärungen zur Grundsteuerreform beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Hilfe gibt es bei der digitalen Info-Plattform der Finanzämter.

 Bisher sind landesweit bereits rund 2,85 Millionen Feststellungserklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen.

Bisher sind landesweit bereits rund 2,85 Millionen Feststellungserklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen.

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Dies geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Bisher sind landesweit bereits rund 2,85 Millionen Feststellungserklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen. Dies entspricht rund 43 Prozent der benötigten Erklärungen. „Im Finanzamt Leverkusen wurden bisher 39.144 Erklärungen abgegeben – rund 44 Prozent“, erklärt Dr. Ruthmann, Leiter des auch für Wermelskirchen zuständigen Finanzamts: „Wir appellieren an alle Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun. Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023.“

Die Finanzämter bearbeiten die Feststellungserklärungen demnach grundsätzlich entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümer. Der errechnete Grundsteuerwert hat allerdings noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Der Grund: Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Informationen zum Ablauf nach Abgabe der Feststellungserklärung und zum Inhalt der einzelnen Bescheide stehen auf www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung.

Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de unterstützt Eigentümer bei der Erstellung der Feststellungserklärung. „Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit ‚Elster‘ erstellt“, so der Leiter. „Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in ‚Elster‘ und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten sowie Hinweise und wo diese zu finden sind.“

Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen zum Flurstück, wie zum Beispiel die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, ist dort zu finden. Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Feststellungserklärung benötigt werden.

(sng)
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