Finanzamt in Kamp-Lintfort Mehr als die Hälfte der Grundsteuer-Erklärungen fehlt noch
Kamp-Lintfort · Bis Ende Januar läuft die Frist für die Abgabe der Feststellungserklärungen zur Berechnung der Grundsteuer. Viele Eigentümer haben die Unterlagen noch nicht beim Finanzamt eingereicht. Ulrike Sondermann, Leiterin des Finanzamts Kamp-Lintfort, appelliert, dies jetzt zu tun.
(RP) Nicht einmal die Hälfte der benötigten Feststellungserklärungen zur Berechnung der neuen Grundsteuer sind bisher beim Finanzamt Kamp-Lintfort eingegangen. 41.100 Erklärungen wurden bisher abgegeben, teilte Ulrike Sondermann, Leiterin des Finanzamts mit. Das entspreche rund 44 Prozent der benötigten Erklärungen. Landesweit seien 2,9 Millionen (42 Prozent) der benötigten Erklärungen abgegeben worden. NRW-weit müssen 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.
Die Frist zur Abgabe der Erklärungen sollte ursprünglich Ende Oktober enden. Sie wurde bis Ende Januar 2023 verlängert, weil Millionen Erklärungen noch fehlten. „Wir appellieren an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun“, sagte Ulrike Sondermann.
Die Finanzämter bearbeiten die Feststellungserklärungen entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Informationen zum Ablauf nach Abgabe der Erklärung und zum Inhalt der Bescheide stehen auf www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung.
Die digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de unterstützt bei der Erstellung der Feststellungserklärung. „Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit Elster erstellt“, so Ulrike Sondermann. „Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in Elster, und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind.“ Außerdem stehe ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung.
Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen zum Flurstück, wie die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, ist dort zu finden. Eigentümerinnen und Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Feststellungserklärung benötigt werden.
Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Kamp-Lintfort unter 02842 121-1959 (Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr) erreichbar. „Die Kolleginnen und Kollegen in der Hotline leisten hervorragende Arbeit und unterstützen, wo sie können. Die meisten Anliegen können wir bereits am Telefon klären“, sagte Sondermann.
Die Abgabe der Feststellungserklärung ist über das Online-Finanzamt Elster unter www.elster.de möglich. Die Erklärung könne so sicher, kostenlos und ganz ohne Papier abgegeben werden. Außerdem unterstütze Elster mit Hinweisen und Hilfetexten beim Ausfüllen der Erklärung und überprüfe über die digitale Endkontrolle die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität. Die Abgabe der Feststellungserklärung kann auch über den Elster-Zugang von nahen Angehörigen erfolgen. „Besitzt beispielsweise Ihre Tochter ein Benutzerkonto, können Sie dieses mitnutzen. Auch, wenn Ihre Tochter bereits die eigene Feststellungserklärung über dieses Konto abgegeben hat“, erklärte Sondermann.
Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist, können Papier-Vordrucke ausgefüllt und abgegeben werden. Die Formulare sind beim Finanzamt erhältlich.