Hilden Grundsteuer: Endspurt für Abgabe

Hilden · Fast 50 Prozent der Eigentümer aus dem Einzugsgebiet des Hildener Finanzamtes haben bereits ihre Erklärungen zur Grundsteuer eingereicht. Die Frist endet am 31. Januar.

Das Finanzamt Hilden ist für individuelle Rückfragen zur Grundsteuer auch telefonisch zu erreichen.

Das Finanzamt Hilden ist für individuelle Rückfragen zur Grundsteuer auch telefonisch zu erreichen.

Foto: Zelger, Thomas

Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Dies geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Bisher sind landesweit bereits rund 2,85 Millionen Feststellungserklärungen bei den Finanzämtern in NRW eingegangen. „In Hilden wurden bisher 35.000 Erklärungen abgegeben, rund 48 Prozent.“, erklärt Jürgen West, Leiter des Finanzamts Hilden, das unter anderem auch für Haan zuständig ist. „Wir appellieren an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun. Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023.“

Die Finanzämter bearbeiten die Feststellungserklärungen entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümer. Der errechnete Grundsteuerwert habe insofern noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer.

Informationen zum Ablauf nach Abgabe der Feststellungserklärung und zum Inhalt der einzelnen Bescheide stehen auf www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung. Diese digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung unterstützt Eigentümer auch bei der Erstellung der Feststellungserklärung. „Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit Elster erstellt“, berichtet Jürgen West. „Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind.“ Auch das Grundsteuerportal ist dort zu finden. Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Feststellungserklärung benötigt werden.

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist außerdem das Finanzamt Hilden unter Telefon 02103 917-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar.

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