Berufungsprozess am Landgericht Wuppertal Beleidigung und Widerstand – Prozess soll Klarheit bringen

Solingen / Wuppertal · Ein Silvester-Tumult endet fast zwei Jahre später vor dem Landgericht. In erster Instanz waren alle Anklagepunkte wegen widersprüchlicher Zeugenaussagen gekippt worden.

Bei der Polizei herrscht in der Silvesternacht fast immer Dauerstress. So auch beim Jahreswechsel 2018 auf 2019, als von der Dorper Straße gemeldet wurde, dass dort mit Feuerwerkskörpern auf den fließenden Verkehr geschossen würde und bereits parkende Autos beschädigt worden seien.

Eine Streifenbesatzung fuhr dort hin, sah aber nur aus der Distanz Böllerwerfer auf der Brücke der Korkenziehertrasse und Feuerwerksspiele im Tunnel darunter. Verkehrsbeeinträchtigungen schien es nicht zu geben. Dafür aber weckten zwei entgegenkommende junge Leute mit Einkaufstüten voll möglicher Feuerwerkskörper ihren Argwohn.

Die Überprüfung ging daneben. Zwar hatte der Streifenwagen den Abstand verringern können, aber die Verdächtigten waren in die Baumer Straße abgebogen und sollen dann – so vermuteten die Polizisten nach fehlendem Sichtkontakt – in einem Mehrfamilienhaus verschwunden sein. Im Innenhof trafen die Beamten nur auf einen 53-jährigen Solinger Autohändler. Der Mann der Hausbesitzerin soll auf den Privatbereich hingewiesen und den Beamten den weiteren Zugang ins Haus verwehrt haben.

Dort – auf einer Silvesterparty – vermuteten die Beamten die beiden Tütenträger. Die Privaträume stehen nach dem Gesetz aber unter besonderem Schutz. Es erlaubt den spontanen Zutritt der Gesetzeshüter nur bei „Gefahrenabwehr“ und beim „Ertappen auf frischer Tat“. Hier aber gab es nur einen Verdacht.

Der Streit über den Zutritt eskalierte. Der 53-Jährige schien sich auszukennen und soll die Polizisten erst des Grundstücks verwiesen und dann im folgenden Gerangel beleidigt haben. Wie berechtigt in diesem Moment die „Anwendung einfacher Gewalt“ bei der behaupteten „Behinderung polizeilicher Maßnahmen“ gewesen sein soll, versucht das Landgericht in der Berufung des bislang unbescholtenen Solingers zu klären. Das Amtsgericht hatte in der ersten Instanz fast alle Anklagepunkte wegen widersprüchlicher Zeugenaussagen gekippt – bis auf zwei unstreitige Beleidigungen.

Die Urteilsbegründung behandelte auf 16 Seiten genauestens jeden einzelnen Punkt wie angebliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Gegen die geringe Strafe legte aber auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein, sie sah zumindest klaren „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“.

Aber war die Eskalation bis zur Festnahme unvermeidbar, musste der Mann in Handschellen zur Wache gebracht werden ? In einer widerspruchsreichen Zeugenvernehmung berief sich der verantwortliche Polizist für die geforderte Hausdurchsuchung auf den „Anfangsverdacht einer frischen Tat“. Diese Kombination aber – bislang im Gesetz unbekannt – sorgte für hochgezogene Augenbrauen beim Gericht.

Nur eins scheint bislang klar: Es gab keine Anzeigen von Autofahrern wegen angeblichem Beschuss mit Feuerwerk, noch sind irgendwelche Beschädigungen an parkenden Autos bekannt geworden. Damit wäre der angebliche „Anfangsverdacht“ gegenstandslos.

In zwei weiteren angesetzten Prozess-Terminen müssen nun die Party-Zeugen von neuem vernommen werden.

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