Nach Verurteilung wegen Körperverletzung Solinger nimmt Berufung vorsichtshalber zurück

Solingen/Wuppertal · Gegen eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung wollte ein Solinger am Landgericht Wuppertal vorgehen. Das Gericht verwies auf eine drohende Haftstrafe, wenn es den Fall neu aufrollen würde.

 Ein Polizeifahrzeug steht vor dem Landgericht Wuppertal (Archivfoto).

Ein Polizeifahrzeug steht vor dem Landgericht Wuppertal (Archivfoto).

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

In einem Mehrfamilienhaus in der Kronprinzstraße gab es regelmäßig Streit – hauptsächlich mit unterschiedlichen Lärmquellen schien man sich untereinander auf die Nerven zu gehen. Mal störte eine laute Musik mit scheppernden Bässen, dann sollen es hochfrequente Gesänge oder handfeste Familienstreitigkeiten gewesen sein, die reihum den Mietparteien die Ohren zudröhnten. Schuldzuweisungen und Aggressionen entluden sich dann im Treppenhaus. Fäuste flogen, mit Stockschlägen wehrte sich ein Nachbar. Wegen dicker Pullover scheint ein Elektroschocker dagegen keine Wirkung gezeigt zu haben.

Mittendrin ein 41-jähriger Solinger, dem irgendwann zum Mai 2021 gekündigt wurde. Nicht nur wegen impulsiver Faustschläge, sondern auch – wenn man zwischen den Zeilen der Zeugenaussagen am Amtsgericht liest – wegen möglicher Rauschgiftdelikte. Von einem steten Strom hausfremder Besucher war in den Aussagen darin die Rede, auch von Drogenkonsumenten vor der Haustür.

Am 12. Oktober letzten Jahres eskalierten die Übergriffe so sehr, dass das Amtsgericht sich mit diesen Faustschläge mit Verletzungsfolgen beschäftigt hat – hier schienen auch die Zeugenaussagen einigermaßen zusammen zu passen. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der arbeitslose 41-Jährige dann zu einer milden Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt, wegen der sonstigen Vorwürfe wurde er freigesprochen, da stand Aussage gegen Aussage. Gegen die Geldstrafe ging der Solinger fristgerecht in die Berufung ans Landgericht Wuppertal, eine Begründung aber lag bis zum Termin nicht vor.

Das Gericht störte sich jedoch vor allem an der Vorstrafen-Liste mit 18 Verurteilungen seit 2003. Neben glimpflich ausgegangenen Körperverletzungen waren darunter vor allem Betäubungsmittel-Delikte zu finden. Außerdem tauchte eine laufende Bewährung auf, gegen die der Solinger verstoßen hatte. Dies war beim Amtsgericht wohl versehentlich nicht berücksichtigt worden, das milde Strafmaß entsprach einer Erstverurteilung.

Darauf wies der Richter am Landgericht warnend hin. Sollte das Verfahren noch einmal aufgerollt werden, würde der Bewährungsverstoß eine erhebliche Rolle spielen – dann könnte sogar eine Haftstrafe wirksam werden. Der Solinger nahm daraufhin die Berufung zurück.

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