Solinger mit 1,5 kg Marihuana erwischt Bewährung dank Einsicht beim Angeklagten

Solingen/Wuppertal · Mit dem sprichwörtlichen „blauen Auge“ davongekommen ist ein Solinger, der sich vor dem Wuppertaler Landgericht wegen Drogenhandels zu verantworten hatte.

Mit dem sprichwörtlichen „blauen Auge“ davongekommen ist ein Solinger, der sich vor dem Wuppertaler Landgericht wegen Drogenhandels zu verantworten hatte. Der Mann wurde nun zu zwei Jahren Haft verurteilt, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Im Mai 2020 war er mit 1,5 Kilogramm Marihuana an der Friedrich-Albert-Lange-Schule in der Altenhofer Straße aufgegriffen worden. Die Drogen hatte er überwiegend im Kofferraum und auch in der Seitentüre seines Autos gelagert, teilweise schon verkaufsfertig in Tüten verpackt.

Ein weiteres Problem, dass zu der großen Menge an Betäubungsmitteln hinzukam: Im Kofferraum lag neben dem Marihuana auch noch ein Baseballschläger. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft muss dann „bewaffneter Handel“ angeklagt werden – unabhängig davon, welchem Zweck der Schläger diente. Ob nun als „Meinungsverstärker“ mitgeführt oder nicht, auch der Verteidiger des Angeklagten räumte offen ein: „Sowas ist natürlich ein Problem.“ Für seinen Mandanten spreche hingegen, dass er die Tat einräume. Er habe sich in einer Lebenskrise befunden, ausgelöst durch die Trennung von seiner damaligen Freundin. Gelockt habe wohl auch das „schnelle Geld“ und die Möglichkeit zum Eigenkonsum.

Dass es dennoch glimpflich ausgehen könnte für den Solinger, lag schon deshalb nahe, weil man vor Prozessbeginn auf die Untersuchungshaft verzichtet hatte. Der mittlerweile 23-Jährige scheint sich nach einschlägigen Jugendstrafen mittlerweile gefangen zu haben, er absolviert zuverlässig eine Ausbildung zum Versicherungsfachmann. Die Familie saß mit im Saal, um ihm den Rücken zu stärken und auch um der Kammer zu signalisieren, dass der Sohn und Bruder nicht fallengelassen wird.

Dabei hätte die Sache durchaus auch ungut ausgehen können für den Angeklagten: Bei 1,5 Kilogramm Marihuana kann von keiner geringen Menge gesprochen werden. Hinzu kommt die „Waffe“ – auch dann, wenn ein Baseballschläger vom Gericht anders wahrgenommen wird als ein Messer oder eine Pistole. Und dennoch, bei solchen Vorwürfen standen fünf Jahre Haft als Mindeststrafe im Raum. Dem Richter, der Staatsanwältin und auch dem Angeklagten selbst war klar: Ein solches Urteil würde ihn herausreißen aus einem Leben, das er mittlerweile im Griff zu haben scheint. „Daran ist mir nicht gelegen“, stellte die Staatsanwältin zu Beginn klar. Zuvor hatte auch der Richter signalisiert, über eine Bewährungsstrafe nachdenken zu wollen. Als Prozessbeobachter weiß man: Das hätte vor einer anderen Kammer anders laufen können.

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