Solingen Dehoga bereitet Wirte auf Rauchverbot vor

Solingen · Das Gesetz der Landesregierung zum Nichtraucherschutz stand im Mittelpunkt der Versammlung des Hotel- und Gaststättenverbandes.

Das bringt die Nichtraucherschutz-Novelle
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Foto: NGZ

Das Feierabendbier nebst Zigarette gehört für die Kunden von nordrhein-westfälischen Gaststätten aller Art ab dem 1. Mai endgültig der Vergangenheit an. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) macht derzeit die Wirte mit den Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes vertraut.

Das war auch auf der Jahreshauptversammlung des Dehoga Solingen im Kaffeehaus in Gräfrath ein zentrales Thema. "Mehrere Leute haben uns gefragt, warum wir denn keine Verfassungsbeschwerde eingeleitet haben, aber das würde niemandem helfen", stellte Christian Jäger, Geschäftsführer des Dehoga-Nordrhein, klar.

Auch eine aufwändige Unterschriftenaktion werde lediglich dazu führen, dass der Landtag sich erneut mit dem Rauchverbot befasse — mit gleichem Ausgang. Vielmehr müssten sich die Gastronomen den Veränderungen unternehmerisch stellen. Das Ausgehverhalten habe sich ohnehin verändert und erschwere das Fortbestehen der traditionellen Eckkneipe. Schon jetzt werden im Bergischen Städtedreieck Jahr für Jahr mehr Gaststätten geschlossen als neu eröffnet. "Ich war überrascht, wie viele Kollegen sich in der jüngeren Vergangenheit mit einer Shisha-Bar selbstständig gemacht haben, obwohl klar war, dass ihnen mit dem Rauchverbot die Geschäftsgrundlage entzogen wird", sagte Jäger.

Um die Wirte bei möglichen strukturellen Veränderungen ihrer Gaststätte zu unterstützen, bietet der Dehoga-Nordrhein in seiner Akademie in Neuss an mehreren Tagen zwischen Mai und Juli Seminare an. Die sollen den Gaststättenbetreibern helfen, zum Beispiel Stärken und Schwächen im Konzept auszuloten oder neue Zielgruppen zu erschließen.

Ab 1. Mai ist Rauchen innerhalb von öffentlich genutzten Gebäuden verboten. Eine Ausnahme bilden in Gaststätten nur noch geschlossene Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Familienfeiern. Regelmäßige Treffen von Kegelclubs, Skatrunden oder Verbänden gelten dagegen nicht mehr als geschlossene Gesellschaft und sind somit auch vom Rauchverbot betroffen. Verstößt ein Gast gegen die gesetzliche Regelung, drohen sowohl ihm als auch dem Wirt Geldstrafen von bis zu 2500 Euro. Im Wiederholungsfall ist sogar die Lizenz des Wirtes in Gefahr.

Ein weiteres heißes Eisen, das die Mitglieder auf ihrer Jahreshauptversammlung anfassten, war die Hygieneampel. Der Verband lehnt diese öffentliche Bewertung von hygienischen Prüfergebnissen als praxisfern ab. Manche Gaststätten trügen dadurch ein Stigma, auch wenn der Besitzer gewechselt habe oder ein Problem längst beseitigt worden sei, sagte Christian Jäger. Auch Vorstandswahlen standen in der Kreisgruppe wieder an: Petra Meis von der Gaststätte Rüdenstein wurde als 1. Vorsitzende bestätigt.

(RP/rl)
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