Solingen Pensionierter Stadtjurist soll für Messerangriff in Haft
Solingen · Mann stach auf Freund ein und verletzte ihn lebensgefährlich. Amtsgericht verurteilte den Ex-Beamten zu drei Jahren.
Eine Tötungsabsicht konnte ihm zwar nicht nachgewiesen werden. Doch auch so ließ das Amtsgericht Solingen gestern Mittag in seinem Urteil über einen ehemaligen Juristen in Diensten der Stadt nichts an Deutlichkeit zu wünschen übrig. Der alkoholkranke Mann soll wegen gefährlicher Körperverletzung für drei Jahre ins Gefängnis. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der einstige Rathausmitarbeiter im Februar 2012 einem Freund hinterrücks ein Messer in die Lunge gerammt und den Bekannten dabei lebensgefährlich verletzt hatte.
Nur mit einer Not-OP gelang es den Ärzten damals, das Leben des Opfers zu retten. Nach der Attacke hatte sich der Mann am Tatabend nur noch mit letzter Kraft aus der Wohnung des Täters schleppen können. Wäre der lebensgefährlich Verletzte an jenem Abend nicht sofort medizinisch versorgt worden, wäre er über kurz oder lang erstickt.
Vorausgegangen war der Messerattacke am Abend des 14. Februar vergangenen Jahres ein Trinkgelage in der Wohnung des späteren Messerstechers. Offenbar gerieten die beiden Männer, die bis zum Tattag befreundet waren, dabei mit zunehmendem Promillegrad in Streit. Ein Wort gab wohl das andere, es kam anscheinend auch zu einem Kampf – ehe der Ältere der zwei Bekannten schließlich das Messer ergriff und es seinem jüngeren Gast zwischen die Rippen stieß.
Da sich der gestern verurteilte Täter bis zuletzt weigerte, den Angriff zu gestehen, musste eine Reihe von Zeugen vernommen werden. Ein Umstand, der genauso wenig strafmildernd wirkte wie die Erkenntnis, dass der ehemalige Stadtjurist schon länger Alkoholiker ist und auch am Tatabend mit rund 2,2 Promille reichlich betrunken war.
Mit dem Urteil von drei Jahren, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können, überstieg das Gericht sogar den Antrag des Staatsanwalts, der zwei Jahre auf Bewährung gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wahrscheinlich wird Rechtsanwalt Jochen Ohliger, der den Juristen vertritt, Berufung einlegen. Denn sollte der Mann ins Gefängnis, würde er nicht nur die Freiheit, sondern auch sämtliche Pensionsansprüche verlieren.