Jüchen Verwirrung um Kanalprüfung

Jüchen · Jeder Hausbesitzer muss die Rohre, die von seinem Grundstück zum öffentlichen Kanalnetz führen, prüfen lassen. Ob auch die Gemeinde eine solche Prüfung anbieten kann, ist unklar. Entscheiden soll das Innenministerium.

 Nicht nur im öffentlichen Kanalnetz müssen die Leitungen regelmäßig gecheckt werden. Auch Grundstücksbesitzer stehen in der Pflicht.

Nicht nur im öffentlichen Kanalnetz müssen die Leitungen regelmäßig gecheckt werden. Auch Grundstücksbesitzer stehen in der Pflicht.

Foto: WERNER GABRIEL

Die Jüchener Gemeindeverwaltung wartet auf Post aus dem NRW-Innenministerium. Je nach Inhalt könnte für die Bürger dabei eine Ersparnis bei der anstehenden Dichtigkeitsprüfung herauskommen. Sollte diese auch von der Gemeinde statt von privaten Fachfirmen durchgeführt werden können, dann wird es für die Jüchener kostengünstiger. Oswald Duda, Technischer Beigeordneter, ist daher gespannt, wie die Antwort aus Düsseldorf ausfällt. "Bislang haben wir zwei verschiedene rechtliche Sichtweisen zum Thema vorliegen. Die Gemeinde hat das Ministerium daher gebeten, für Klarheit zu sorgen", sagt er. Rechtliche Grundlage ist die NRW-Gemeindeordnung.

Insgesamt sind in Jüchen rund 7200 Hausbesitzer von der Dichtigkeitsprüfung betroffen. Sie müssen die von ihrem Grundstück zum öffentlichen Kanalnetz führenden Rohre auf Dichtheit prüfen lassen. Ursprünglich war die Frist bis 31. Dezember 2015 angesetzt. Ende vergangenen Monats wurde jedoch eine Fristverlängerung eingeräumt. "Für die Ortslage Jüchen läuft die Frist nun zum 31. Dezember 2023 aus. In Herberath, Jüchener Bruch und Bissem endet sie 2020, in Garzweiler 2019 und in Priesterath 2017", sagt Duda. In den Wasserschutzgebieten hingegen wurde die Frist verkürzt. Stichtag ist dort der 31. Dezember 2014.

Geklärt werden muss nun vom Ministerium, ob es sich bei einer Dichtigkeitsprüfung durch die Gemeinde um eine wirtschaftliche oder eine nicht-wirtschaftliche Tätigkeit handeln würde. Von mehreren Stellen wurde der Gemeinde mitgeteilt, ersteres sei der Fall. Konsequenz: Sie darf keine Dichtigkeitsprüfung anbieten; die Bürger müssten sich stattdessen an private Fachfirmen wenden. Doch nachdem sich der ehemalige Jüchener Bundestagsabgeordnete Willy Wimmer (CDU) an NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) mit der Bitte um Klärung wandte, fiel die Antwort anders aus. Demnach handele es sich um eine nicht-wirtschaftliche Tätigkeit – und die Gemeinde dürfte die Prüfung anbieten, nicht jedoch eventuell anfallende Reparaturen. "Das hat uns überrascht", räumt Duda ein. "Alle Stellungnahmen, die wir eingeholt hatten, vertreten eine andere Auffassung."

Insgesamt befinden sich in Jüchen 90 000 Kilometer Kanalrohre in öffentlicher und 180 000 in privater Hand. Experten schätzen, dass etwa die Hälfte der privaten Leitungen saniert werden muss. Die Dichtigkeitsprüfung ausführen können – so lange sich das Innenministerium in Düsseldorf nicht klar äußert – derzeit nur Fachfirmen mit einem speziellen Zertifikat. In NRW sind rund 2000 solcher Firmen niedergelassen.

(NGZ)
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