Korschenbroich/Meerbusch Chefarzt gegen Therapieklinik: Vergleich liegt auf dem Tisch

Korschenbroich/Meerbusch · Der Ex-Chefarzt der St.-Mauritius-Therapieklinik könnte knapp 120 000 Euro Abfindung bekommen. Bedingung: Sein früherer Arbeitgeber und er stimmen dem Vorschlag zu, und er wird im Strafprozess freigesprochen.

Das Vergleichsangebot liegt seit gestern auf dem Tisch. Bis zum 20. April haben nun der fristlos entlassene Chefarzt der St.-Mauritius-Therapieklinik in Osterath und sein früherer Arbeitgeber Zeit, um über den Vorschlag des Vorsitzenden Richters am Arbeitsgericht Düsseldorf, Dr. Michael Gotthardt, nachzudenken. Wenn beide Parteien bis zum Stichtag grünes Licht anzeigen, dann wird die Trennung in eine ordentliche Kündigung zum 30. Juni umgewandelt.

Bis dahin würde der ehemalige Chefarzt ein Grundgehalt von 10.000 Euro und womöglich 120.000 Euro als Abfindung sowie ausstehende Zahlungen in unbekannter Höhe erhalten. Das würde davon abhängen wie das Strafverfahren gegen den früheren Chefarzt am Landgericht Stuttgart ausgeht. Bei einem Freispruch in dem Verfahren wegen Bestechlichkeit wäre der in Korschenbroich lebende Mediziner zwar ohne Anstellung in Meerbusch, aber um besagte Summe reicher. "Der Vergleichsvorschlag hat relativ viel Charme", sagt Gotthardt.

Sollten sich Kläger und Beklagte nicht einigen, dann will die 14. Kammer des Arbeitsgerichts am 11. Mai entscheiden, ob die fristlose Kündigung rechtens erfolgt ist oder nicht. Der Streitwert in Höhe von sechs Monatsgehältern wurde auf 300.000 Euro festgesetzt. Gotthard betonte erneut, dass der Arbeitgeber eventuell im Vorfeld der Kündigung die Mitarbeitervertretung nicht ausreichend gehört habe. Andererseits bestätigte er, dass der Arbeitgeber unabhängig von einem möglichen Schuldspruch im Strafverfahren in Stuttgart eine Kündigung habe aussprechen dürfen, weil die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach einem solch schwerwiegenden Verdacht habe unzumutbar sein können. Insofern könne das Arbeitsgericht zu einer Entscheidung kommen, ohne das für Juni erwartete Urteil in Baden-Württemberg abzuwarten.

Dort wird dem früheren Chefarzt von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, mehr als eine Million Euro vom Bauunternehmer Wund aus Ludwigshafen erhalten zu haben. Als Gegenleistung soll er sich beim heutigen Betreiber der Klinik dafür eingesetzt haben, dass er die überteuerte Klinik erwirbt. Den Gewinn hätten Wund, Ex-Chefarzt und ein damaliger Geschäftsführer unter sich aufgeteilt, fasste Gotthardt die Vorwürfe zusammen. Auch heute muss sich der Mediziner wieder in Stuttgart einfinden.

Dass der frühere Chefarzt Geld bekommen hat, bestreitet er nicht. Dabei hat es sich nach seiner Aussage allerdings um Darlehen und Honorare für Beratertätigkeiten gehandelt. Einige Konzepte, so Gotthardt, habe der Angeklagte in Stuttgart als Beweismittel vorgelegt. Andere seien für ihn nicht mehr greifbar, weil sein Computer bei einem Einbruch gestohlen worden sei.

Sollte der Korschenbroicher im Strafprozess schuldig gesprochen werden, dann muss er mit hohen Schadensersatzansprüchen der St.-Mauritius-Therapieklinik GmbH rechnen.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort