Wann hängen Fahnen am Rathaus und warum? Schwarz-Rot-Gold: Oberste Priorität

"Können Sie mir mal sagen, warum heute schon wieder die Fahnen draußen hängen?", fragt die Dame am Hörer. Regelmäßig klingelt besonders bei ausgefallenen Anlässen das Telefon im Rathaus. Der Grund: Nicht selten kann "Otto Normalverbraucher" kaum erahnen, warum an welchen Tagen an den öffentlichen Gebäuden in der Stadt buntes Fahnentuch flattert.

"Interesse an der Beflaggung besteht durchaus", so Stadtpressesprecher Michael Gorgs. "Die meisten Leute kennen aber nur die wichtigsten Anlässe. Das ist normal." Wann und in welcher Form die Farben von Bund, Land und Stadt Meerbusch gehisst werden, sei genau festgelegt.

Alle Einzelheiten regelt eine städtische Dienstanweisung, die wiederum auf dem "Landesgesetz über das öffentliche Flaggen" vom 10. März 1953 und der "Verordnung für das öffentliche Flaggen in NRW" vom 4. August 1955 beruht.

Die Zentralen Dienste der Stadtverwaltung kümmern sich darum, dass kein Termin versäumt wird, die Männer des Bauhofes hissen die Fahnentücher - wenn nötig vom Steiger aus. Bis 8.30 Uhr am Fest- oder Gedenktag müssen die Flaggen hängen, bei Einbruch der Dunkelheit, spätestens aber am Folgetag bis 7.30 Uhr, wieder eingeholt sein.

Acht feste "Beflaggungstermine" im Jahr sind per Gesetz verpflichtend: der Neujahrstag, der 1. Mai als "Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde", der 5. Mai als Europatag, der 23. Mai als Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes und der 17. Juni als Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR 1953.

Hinzu kommt der 20. Juli als Gedenktag des Aufstandes gegen das Nazi-Regime und des fehlgeschlagenen Attentates auf Adolf Hitler 1944. Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober sowie der Volkstrauertag am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent im November schließen den Kreis.

Das Fahnenset ziehen die Bauhof-Mitarbeiter auch an Wahltagen auf, am Fronleichnamstag flattert lediglich die Stadtfahne an öffentlichen Gebäuden, die am Weg der Prozessionen liegen. Auch die Anordnung der Fahnen ist nicht dem Zufall überlassen: Sind drei Fahnenstangen vorhanden, hängt - vom Inneren des Gebäudes aus gesehen - rechts die Bundesfahne, in der Mitte folgen die Landesfarben und links die Flagge der Stadt.

Hat das Gebäude nur einen Mast, hat Schwarz-Rot-Gold Vorrang vor Landes- und Stadtfarben. Die Fahnen müssen "im Verhältnis zur Größe des Gebäudes stehen" und gleich groß sein, heißt es in der einschlägigen Vorschrift. "Auch Beflaggungstermine, die über den Standard hinaus gehen, sind nicht etwa beliebig", erklärt Michael Gorgs, sie werden von der Bezirksregierung angeordnet - so etwa beim Tod führender Persönlichkeiten aus dem politischen Leben oder bei tragischen Unglücksfällen und Katastrophen."

Zum heutigen Maifeiertag hat der Fahnenschmuck übrigens doppelten Sinn: Gewürdigt werden dieses Mal auch die Feierlichkeiten zur Erweiterung der Europäischen Union um zehn neue Mitgliedsstaaten - von Lettland bis Zypern.

(NGZ)
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