Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Bebauungsplan für das DOC in Remscheid gekippt

Remscheid · Paukenschlag im Streit um das Designer Outlet-Center. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Bebauungsplan für das 170 Millionen-Euro-Projekt am Mittwochvormittag für unwirksam erklärt. Das Gericht hat aber eine Revision gegen das Urteil zugelassen. Das wertet Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz (SPD) in einer ersten Reaktion positiv. Er kündigte an, zusammen mit dem Investor nun weitere Schritte zu prüfen.

 Das Designer Outlet-Center in Lennep wird zumindest vorerst nicht gebaut.

Das Designer Outlet-Center in Lennep wird zumindest vorerst nicht gebaut.

Foto: McArthurGlen

Zur Begründung wird ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts angeführt, das besagt, dass die Festschreibungen maximaler Verkaufsflächen in Einkaufszentren nicht auf ein Sondergebiet (in diesem Fall das DOC) beschränkt werden dürfen. „Der Bebauungsplant entspricht nicht der aktuellen Rechtssprechung in diesem Punkt“, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Weil Lennep als ein entsprechendes Sondergebiet ausgewiesen sei, sei der gesamte Bebauungsplan unwirksam. Stadt und Investor hatten diese Flächenbegrenzungen eingeführt, um die umliegenden Zentren und Versorgungsbereiche zu schützen. Unabhängig von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes stellte der Senat einen weiteren Fehler fest: Den Plan, im DOC Geschäfte nur auf Erdgeschossniveau  anzusiedeln, ließen die Baurichtlinien nicht zu, heißt es in der Urteilsbegründung. „Das ist unzulässig“, sagte die Gerichtssprecherin.

Mit dem angegriffenen Bebauungsplan sollte die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines DOC mit einer Verkaufsfläche von maximal 20.000 Quadratmeter sowie des dazugehörigen Parkhauses durch ein zur McArthurGlen-Gruppe gehörendes Unternehmen geschaffen werden. Der Kläger machte unter anderem geltend, als Eigentümer eines benachbarten Grundstücks werde er durch den durch das DOC ausgelösten Kraftfahrzeugverkehr und die damit einhergehende Geräusch- und Schadstoffbelastung sowie durch die optische Wirkung des Parkhauses beeinträchtigt. Auf diese Befürchtungen eines Klägers ging das OVG nicht ein. „Wenn der Bebauungsplan nicht gültig ist, bringt es niemandem etwas, diese Fragen zu klären“, sagte die Sprecherin.

In einem offenbar vorab vorbereiteten Schreiben an die Ratsmitglieder bedauert Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz (SPD) für Stadt „diese Entscheidung, die auf einer erst im Oktober 2019 geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung beruht“. Diese hätte „logischerweise im Bebauungsplanverfahren und zum Zeitpunkt des zugehörigen Satzungsbeschlusses des Rates im Dezember 2016 nicht berücksichtigt werden können.

Die Stadt Remscheid habe „hingegen alles getan und beachtet, was zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Dezember 2016 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Bebauungsplanes im April 2017 aus rechtlicher und städtebaulicher Sicht zu tun und zu beachten war“.

Noch schwerer sei für die Stadt nachvollziehbar, dass das Gericht in Münster entgegen der zwischenzeitlichen Rechtsprechung von Oberverwaltungsgerichten anderer Bundesländer die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes „noch verschärfend anwendet“. Eine Auslegung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes, das den bestehenden Plan nicht für komplett unwirksam erklärt, wäre insofern auch für das Lenneper DOC aus Sicht der Stadt „durchaus möglich gewesen“.

Mit dieser Entscheidung werde eine rechtssichere Stadtentwicklungsplanung „noch schwerer bis unmöglich, da eine ständig wechselnde Rechtsprechung zum Baurecht in den Bauleitplanverfahren nicht vorhersehbar ist und entsprechend berücksichtigt werden kann“, blickt der OB in die Zukunft.

Das zeige auch die Tatsache, dass die vom Kläger vorgetragenen und von der Bürgerinitiative Lennep e.V. unterstützten Argumente zu Verkehrsbelastung und Umweltverträglichkeit bei der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts keinerlei Rolle gespielt hätten.

„Bei uns gibt es kein Triumphgefühl“, sagte Peter Lange zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Er ist Sprecher der Bürgerinitiative Lennep, die sich gegen das DOC gewendet hat. Für die Mitglieder der Initiative komme das Urteil nicht überraschend. Die Gegner des DOC hätten immer engen Kontakt mit dem Kläger gehabt und die Einschätzungen der Juristen gehört. Ein solcher Richterspruch sei daher wahrscheinlich gewesen. „Wir sind zufrieden mit dem Urteil und hoffen, dass die Stadt dieses Projekt nun endgültig beendet“, sagte Lange. Es sei schon so viel Geld und Arbeit in das DOC-Projekt geflossen. Da gebe es andere Möglichkeiten, die Zukunft von Lennep und Remscheid besser zu gestalten.

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