Finanzamt Neuss Abgabefrist der Grundsteuer rückt näher - das ist der aktuelle Stand

Neuss · Bislang wurden beim Finanzamt Neuss 47 Prozent der Erklärungen abgegeben. Das sind zwar mehr als im Landesschnitt NRW, doch es fehlen noch viele Daten.

Das Finanzamt Neuss legte eine Zwischenbilanz vor.

Das Finanzamt Neuss legte eine Zwischenbilanz vor.

Foto: Melanie Zanin (MZ)

Das Finanzamt in Neuss steht bei den bereits vorliegenden Daten zur Grundsteuerreform zwar besser da als der Landesschnitt in NRW. Bislang sind landesweit rund 2,8 Millionen Feststellungserklärungen eingegangen. Angesichts der rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die in NRW neu bewertet werden müssen, entspricht das einer Quote von 42 Prozent der benötigten Erklärungen. Das teilt das Finanzamt mit. Doch auch in Neuss fehlen noch viele Daten. Leiterin Hildegard Schmalbach nennt Zahlen für die Quirinus-Stadt. „Im Finanzamt Neuss wurden bisher 43.668 Erklärungen abgegeben, rund 47 Prozent“, betont sie. Zugleich appelliert sie an alle Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun. „Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023.“

Die Neuregelung der Grundsteuerreform geht auf das Bundesverfassungsgericht zurück. 2018 kippten die Karlsruher Richter die bisher geltende Grundsteuererhebung auf Basis von Einheitswerten. Diese seien zu alt und ungerecht. Nun werden von allen Eigentümern Daten ihrer Immobilien abgefragt, auf deren Basis von 2025 an die neue Grundsteuer zu entrichten ist. Die Feststellungserklärungen hierzu sollten ursprünglich bis 31. Oktober 2022 abgegeben werden. Diese Frist wurde aber verlängert.

Die Finanzämter bearbeiten die Feststellungserklärungen grundsätzlich entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümer. Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Darauf weist die Finanzverwaltung NRW hin. Informationen zum Ablauf nach Abgabe der Feststellungserklärung und zum Inhalt der einzelnen Bescheide gibt es unter www.grundsteuer.nrw.de im Internet. Die digitale Info-Plattform soll Eigentümer zudem bei der Erstellung ihrer Feststellungserklärung unterstützen.

Die Feststellungserklärungen sollen grundsätzlich über das Online-Finanzamt „Elster“, das unter www.elster.de im Internet zu erreichen ist, abgegeben werden. Sollte eine Online-Abgabe nicht möglich sein, gibt es jedoch auch Papiervordrucke, die beim zuständigen Finanzamt erhältlich sind.

Für Rückfragen zur Grundsteuerreform und der Abgabe der Feststellungserklärungen ist das Finanzamt Neuss unter 02131 66561959 erreichbar. Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr besetzt. Finanzamtsleiterin Hildegard Schmalbach weist darauf hin, dass sich viele Anliegen meist schon am Telefon klären lassen.

(abu)
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