Amtsgericht Moers Totschlagsprozess: Messer trifft das Herz

Moers · Vor dem Amtsgericht in Moers wurde die Verhandlung gegen einen 24-jährigen Moerser fortgesetzt. im Mittelpunkt stand das Gutachten der Rechtsmedizinerin Elke Otto. Es belastet den Täter schwer. Zudem wurden weitere Zeugen gehört – darunter mehrere Polizeibeamte. Bis zum Urteil sind noch sechs Verhandlungstage anberaumt.

 In den Abendstunden des 9. November 2019 passierte das Verbrechen. Das Bild zeigt die Spurensicherung der Mordkommission am Tatort.

In den Abendstunden des 9. November 2019 passierte das Verbrechen. Das Bild zeigt die Spurensicherung der Mordkommission am Tatort.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Im Totschlagsprozess gegen einen 24-jährigen Moerser, der im November 2019 an einem Kiosk an der Homberger Straße unweit des Moerser Bahnhofs einen 23-jährigen mit zwei Messerstichen getötet haben soll, stand am Amtsgericht die Aussage der Gutachterin im Mittelpunkt, die die Wunden des Opfers untersucht hat.

Die Duisburger Rechtsmedizinerin Elke Otto führte am vierten Verhandlungstag aus, dass das Opfer  im Zuge der Auseinandersetzung auf jeden Fall zwei Messerstiche erhalten hat – einen linksseitigen im unteren Körperdrittel und später einen Stich im vorderen Brustkorb. Der erste Stich habe die Lunge des Opfers nicht verletzt, sagte sie. Hätte das Messer die Lunge getroffen, wäre der Stich potenziell lebensgefährlich gewesen. Die Verletzung spreche für ein kurzes Messer, sei aber nicht ursächlich für den Tod des 23-jährigen gewesen. Er hätte diesen Stich überlebt, wenn der zweite Stich später nicht erfolgt wäre, machte die Expertin klar.

Der zweite Stich habe die linke Herzkammer eingeschnitten und das Herz getroffen. Der Einstich sei enorm gewesen. Allerdings sei es kein tiefer Stichkanal gewesen. Das Messer sei gerade mal drei bis vier Zentimeter eingedrungen und habe die vordere Herzwand getroffen, nicht aber die hintere Herzwand. Auch das spreche für die Anwendung eines kürzeren Messers.

Das „Hineinfallen“ in eine Klinge könne man ausschließen, weil man sonst als derjenige,der das Messer führe, „reflexartig“ den Arm zurückziehen würde.  Nach dem Stich habe er maximal noch eine Minute gelebt, so die Rechtsmedizinerin. Auf Nachfrage erläuterte sie, dass man sich noch gut eine Minute relativ normal bewegen könne, bis der Kreislauf dann zusammenbreche.

Das erkläre auch, warum sich das Opfer vom Täter weg in Richtung des Kiosks bewegt habe und noch den Ausruf habe tätigen können, das er von dem „Pisser“ – gemeint war der Täter – gestochen worden sei. Das Schmerzempfinden des Opfers sei durch Drogen-und Alkoholkonsum beeinträchtigt gewesen. Außerdem berichtete die Gutachterin von einer Schlageinwirkung am Arm.

Der Angeklagte hatte am zweiten Prozesstag von einem „Fledermaus“-Messer gesprochen, dass er mit sich geführt und mit dem er definitiv den zweiten Stich gegen das Opfer ausgeführt hat. Bei seiner Aussage hatte er auch nicht ausschließen wollen, dass er auch den ersten Stich ausgeführt hat.

Im Verfahren war auch schon das Video zu dem Vorfall gezeigt worden. Die Staatsanwaltschaft geht da von einem gezielten ersten Stich aus. Den zweiten Stich zeigt das Video nicht, weil die Aufnahme davor abbricht.

Der Prozess wurde am Mittwoch und Donnerstag mit weiteren Zeugen – darunter mehreren Polizeibeamten – fortgesetzt. Am kommenden Mittwoch soll das Verfahren weitergehen. Insgesamt sind bis zum 2. Juli noch sechs Verhandlungstage angesetzt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort