Prozess in Moers Tödliche Messerstiche: Angeklagter spricht von Notwehr

Moers · Am zweiten Prozesstag vor der Auswärtigen Kammer des Landgerichts Kleve hat der Anwalt des Angeklagten eine Erklärung für seinen Mandanten abgegeben. Der 23-Jährige, heißt es, habe sich mit einem Messerstich gegen das spätere Opfer verteidigen wollen.

 Rettungskräfte kümmern sich am Tatort um das Opfer.

Rettungskräfte kümmern sich am Tatort um das Opfer.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Im Totschlagsprozess gegen einen 23 Jahre alten Moerser, der am 9. November vergangenen Jahres einen 24-Jährigen vor einem Kiosk an der Homberger Straße – in der Nähe des Moerser Bahnhofs – mit Messerstichen getötet haben soll, hat der Anwalt des Angeklagten am Mittwoch für seinen Mandaten eine Erklärung abgegeben

Demnach habe sich der Angeklagte mit einem Messerstich gegen das spätere Opfer verteidigen wollen. Der später Verstorbene sei „ein massiver Riese“ gewesen, der in dem Moment den Angriff geführt habe. In der Situation habe er „ohne zu überlegen oder abzuwarten blind zugestochen.“ In der Erklärung ist von „Todesangst“ die Rede

An einen zweiten Stich ganz zu Beginn der Auseinandersetzung erinnere er sich nicht, sagte der Angeklagte unter Tränen. Er wolle aber nicht ausschließen, vielleicht im Affekt gehandelt zu haben. Der Richter hatte dem 23-Jährigen zuvor vorgehalten, dass auf einem Video zu sehen sei, wie er zu Beginn des Kampfes gegen das Opfer einen Stich in die Brust führt.

Schon bei der ersten Auseinandersetzung am Kiosk, bei der es um unbrauchbare Opiate ging, seien „mehrere Messer im Spiel gewesen“, führte der Angeklagte aus. Er habe dann bei der Rückkehr zum Kiosk sein Messer „als Drohgebärde“ gezogen, weil man mit den Beteiligten nicht habe reden können. Als schließlich einer seiner drei Begleiter vorausging, sei die Lage eskaliert. Er sei von dem Verstorbenen zweimal mit einem Schlagstock attackiert worden, erklärte der Angeklagte. Daraufhin habe dem 24-Jährigen seitlich in den Bauch gestochen und sei danach „in Panik weggerannt“. Das Tatmesser habe er an der Bankstraße weggeworfen. Drogen hätten bei ihm an diesem Tag keine Rolle gespielt.

Später schilderten eine Frau und ihr Bruder die tumultartige Auseinandersetzung mit Schlagstöcken, Kampfhund und Baseballschlägern. Einig waren sie sich darin, dass das Auftreten des Angeklagten und seiner drei bewaffneten Begleiter wie ein Angriff erschien. Daraufhin rief der Bruder auch die Polizei. Beide waren sich einig, dass das Opfer keinen Schlagstock in der Hand geführt hat. Auch der Betreiber eines Friseurladens an der Homberger Straße, der gemeinsam mit dem Kioskbesitzer und einem Freund versucht hatte, dem Opfer zu helfen, sprach davon, dass das Opfer unbewaffnet gewesen sei.

 Bei der Mutter des Opfers, die als Nebenklägerin auftritt, war vor Beginn des zweiten Prozesstages ein kleines Messer gefunden worden. Sie habe vergessen, es zu Hause abzulegen, sagte die Frau. Das Gericht mahnte sie, das beim nächsten Mal zu unterlassen.

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