Eilbeschluss am Oberverwaltungsgericht in Sachen Moers Festival Ab Mitternacht gilt Pfingsten am Rodelberg die Nachtruhe

Die Konzerte des Moers Festivals auf der Bühne am Rodelberg müssen an den ersten drei Veranstaltungstagen um Mitternacht beendet sein. Die Veranstalter hatten eine Verlängerung bis ein Uhr nachts beantragt. Am Donnerstag entschied das Oberverwaltungsgericht.

 Das Moers Festival wollte die Konzerte am Rodelberg bis ein Uhr nachts stattfinden lassen.

Das Moers Festival wollte die Konzerte am Rodelberg bis ein Uhr nachts stattfinden lassen.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Freitag, Samstag und Sonntag müssen die Konzerte des Moers Festivals auf der Bühne am Rodelberg im Freizeitpark jeweils um Mitternacht beendet sein. Dies hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Donnerstag per Eilbeschluss entschieden. Die Moers Kultur GmbH könne als Veranstalterin keine Ausnahmegenehmigung für eine Verlängerung bis ein Uhr nachts beanspruchen, teilte das Gericht mit.

Die Stadt Moers hatte laut Oberverwaltungsgericht am 10. Mai 2023 eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Störung der Nachtruhe für Konzerte auf der Bühne am Rodelberg am Freitag, Samstag und Sonntag jeweils bis Mitternacht erteilt; am Montag müssen die Konzerte um 22 Uhr enden. Dabei habe sie sich an der seit 1996 in der Stadt Moers bestehenden Verwaltungspraxis orientiert, die auf einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1992 beruhe und im Jahr 1996 mit lärmbetroffenen Anwohnern abgestimmt worden sei.

Die Moers Kultur GmbH habe daraufhin einen Eilantrag gestellt, mit dem diese eine Verlängerung bis ein Uhr nachts erreichen haben wollen. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf ab. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Moers Kultur GmbH, die nun vor dem Oberverwaltungsgericht keinen Erfolg hatte. Zur Begründung seines Beschlusses führte der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts aus, dass die Stadt nicht verpflichtet sei, eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz zu erteilen. Dies stehe vielmehr in ihrem Ermessen. Sie habe sowohl die Interessen der Nachbarschaft am Schutz der Nachtruhe als auch die öffentlichen Interessen am Festival in Moers mit jahrzehntelanger Tradition und internationaler kultureller Bedeutung berücksichtigt und gegeneinander abgewogen. Dass die kulturelle Bedeutung eindeutig die Schutzinteressen der betroffenen Nachbarn überwiege, sei jedoch nicht ersichtlich. Ein schutzwürdiges Vertrauen der Moers Kultur GmbH, dass Konzerte auch nach Mitternacht stattfinden dürften, bestehe schon deshalb nicht, weil die Stadt nach Aktenlage bereits im vergangenen Jahr auf die Zeitbegrenzung bis Mitternacht hingewiesen habe, sodass die Veranstalterin ihre Planung darauf habeeinstellen können, so das Gericht.

Bei genehmigten Veranstaltungszeiten für Konzerte am Rodelberg von insgesamt 39 Stunden an vier Tagen sei nicht erkennbar, dass weitere drei Stunden unerlässlich wären, um das Festival noch sinnvoll stattfinden lassen zu können, heißt es in der Begründung des Oberverwaltungsgerichtes.

(aka )
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