Kontrollen in Mönchengladbach Vom Hotelzimmer in die Abschiebehaft

Mönchengladbach · Das Hauptzollamt spürte illegal Beschäftigte auf, die sich mit sehr gut gefälschten rumänischen Identitätskarten auswiesen. In Wahrheit stammten die drei Frauen und zwei Männer aus Moldau.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Krefeld traf  in einem Mönchengladbacher Hotelbetrieb auf fünf illegale Arbeitnehmer.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Krefeld traf in einem Mönchengladbacher Hotelbetrieb auf fünf illegale Arbeitnehmer.

Foto: Hauptzollamt Krefeld/Andreas Scholz GS

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Krefeld hat in einem Mönchengladbacher Hotelbetrieb fünf illegale Arbeitnehmer vorläufig festgenommen. Wie sie mitteilte, wiesen sich dort drei Frauen und zwei Männer aus Moldau sich mit gefälschten rumänischen Identitätskarten aus. Außerdem war das Quintett nicht zur Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigt, so dass gegen sie Strafverfahren eingeleitet wurden.

Die moldauischen Arbeitnehmer wohnten in dem Hotel. In ihren Zimmern befanden sich laut Hauptzollamt ihre echten moldauischen Pässe sowie größere Summen Geld, das auf Anordnung eines Richters für zu erwartende Straf- beziehungsweise Bußgelder eingezogen wurde. Die gefälschten rumänischen Identitätskarten sollen von sehr guter Qualität und nur schwer als Fälschungen zu erkennen sein. Sie wurden ebenfalls von den Beamten sichergestellt und eingezogen.

Die Moldauer wurden vorläufig festgenommen und einem Richter vom Amtsgericht Mönchengladbach vorgeführt. Dieser ordnete für alle fünf Personen die Abschiebehaft an. „Moldauische Staatsangehörige dürfen sich zu touristischen Zwecken für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen im Bundesgebiet aufhalten“, sagt Diana Hommes, Pressesprecherin des Hauptzollamts Krefeld. „Nehmen sie jedoch eine Arbeit ohne die erforderliche Erlaubnis in Deutschland auf, erlischt das Aufenthaltsrecht als Tourist.“

(RP)
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