Jugendkriminalität in Mönchengladbach Richterin schickt 15-jährigen Straftäter in Jugendeinrichtung

Mönchengladbach · Der 15-Jährige soll einen Teenager mit einem Klappmesser verletzt haben. Außerdem werden ihm weitere Raub- und Gewaltdelikte vorgeworfen. Warum er dennoch nicht ins Gefängnis kam.

Die Polizei Mönchengladbach nahm einen 15-Jährigen fest, gegen den die Staatsanwaltschaft einen U-Haftbefehl erwirkt hatte.

Die Polizei Mönchengladbach nahm einen 15-Jährigen fest, gegen den die Staatsanwaltschaft einen U-Haftbefehl erwirkt hatte.

Foto: dpa/dpa, jan ggr iku

Er soll einen 14-Jährigen ohne ersichtlichen Grund im Linienbus mit einem Klappmesser am Bein verletzt haben. Und das ist nicht die einzige Straftat, die ihm vorgeworfen wird. Deshalb sollte der 15-Jährige auch in Untersuchungshaft. Doch er bekam eine weitere Chance und befindet sich weiter auf freiem Fuß.

Wie die Staatsanwaltschaft und die Polizei am Freitag, 1. Juli, in einer gemeinsamen Presseerklärung mitteilten, wurde der 15-Jährige, der einer Mönchengladbacher Problembande zugerechnet wird, am Donnerstag, 30. Juni, festgenommen. Denn gegen den Jugendlichen besteht ein von der Staatsanwaltschaft erwirkter Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts.

Polizeibeamte hatten den 15-Jährigen gegen 19.30 Uhr an der Mühlenstraße erkannt, in Gewahrsam genommen und die Erziehungsberechtigten benachrichtigt. Dem Jungen werden gleich mehrere Straftaten wie räuberische Erpressung und andere Gewaltdelikte vorgeworfen. Dazu zählt auch die Tat im Linienbus 006  am Samstag, 18. Juni, als es zu einer gefährlichen Körperverletzung kam.

Nach Aussage des 14-jährigen Opfers hatte der 15-Jährige ihn angesprochen und ihn gefragt, ob dieser ihm seinen Sitzplatz überlassen würde. Der Junge stand auf und setzte sich auf einen anderen frei gewordenen Platz in unmittelbarer Nähe. Dann soll der 15-Jährige plötzlich ein Klappmesser aus seiner schwarzen Bauchtasche gezogen und unvermittelt zugestochen haben. Der 15-Jährige entkam zunächst. Kostenpflichtiger Inhalt Doch die rund 20- bis 30-köpfige Jugendgruppe, die in unterschiedlichen Konstellationen immer wieder Straftaten begeht, ist der Polizei bekannt. Die Beamten kennen die Namen der strafauffälligen Jugendlichen, wissen, wie sie aussehen und wo sie wohnen.

 Der 15-Jährige zum Beispiel ist bereits so oft aufgefallen, dass er ins Präventionsprogramm „Kurve kriegen" aufgenommen wurde. Dabei handelt es sich um eine kriminalpräventive Initiative des Landesinnenministeriums, die auf gefährdete Kinder und Jugendliche im Alter von acht bis 17 Jahren ausgerichtet ist. Das Programm soll den jungen Menschen und ihren Familien helfen, aus der Kriminalität herauszukommen.

Am Freitag, 1. Juli, wurde der 15-Jährige einer Haftrichterin vorgeführt. Diese setzte den Untersuchungshaftbefehl unter der Auflage außer Vollzug, dass sich der Junge  in eine auswärtige jugendpädagogische Einrichtung begibt und sich dort gut führt. Die Aufnahme in die Einrichtung erfolgte unmittelbar nach dem Vorführtermin. Falls der Jugendliche gegen die Auflage verstößt, kann der Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt werden.

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