Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes
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Mönchengladbach Gladbacher stimmen für höhere Diäten

Mönchengladbach · 830 Euro mehr verdienen bald Abgeordnete des Deutschen Bundestags. Für die Diätenerhöhung haben auch die Gladbacher Parlamentarier Günter Krings (CDU) und Gülistan Yüksel (SPD) votiert. Sie verteidigen den Schritt.

Es war eine deutliche Entscheidung: 464 von 589 Abgeordneten votierten am Freitag im Deutschen Bundestag für einen Gesetzentwurf zur Erhöhung ihrer Diäten. Während sich die Parlamentarier von Grünen und Linken sich entweder dagegen aussprachen oder enthielten, stimmten bis auf wenige Ausnahmen die Abgeordneten von Union und SPD dafür. So auch die beiden Gladbacher Bundestagsabgeordneten, Günter Krings (CDU) und Gülistan Yüksel (SPD). Sie verteidigen den Gesetzentwurf als gerechtfertigt.

Der Entwurf sieht vor, dass bis Januar 2015 die Diäten um 830 auf 9082 Euro pro Monat steigen. Diese entsprechen dann der Besoldung von Bundesrichtern. Danach soll sich die Bezahlung an der allgemeinen Lohnentwicklung bemessen — theoretisch können sie dann auch sinken. Debatten, wie sie derzeit geführt werden, sollen somit vermieden werden. Schon jetzt fest stehen hingegen die Kürzungen der Pensionen der Parlamentarier — allerdings erst in der nächsten Wahlperiode. Statt mit 57 Jahren sollen die Abgeordneten frühestens mit 63 Jahren in Pension gehen dürfen.

Mit ihren derzeitigen Diäten von 8252 Euro liegen die Abgeordneten der größten europäischen Volkswirtschaft im Vergleich mit anderen Nationen auf den vorderen Plätzen. Laut "Zeit Online" können sich italienische Abgeordnete über höhere Zuwendungen als ihre deutschen Kollegen freuen: Südlich der Alpen wird für diese Tätigkeit 11 700 Euro im Monat gezahlt — ohne Zulagen und Sitzungsgelder. Auch in Österreich wird aktuell mehr gezahlt als in Deutschland. Dort bekommen Abgeordnete 8655 Euro.

Die Opposition aus Grünen und Linken übte im Parlament deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf. Als "völlig unangemessen" in der kürze der Zeit bezeichnete Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt den Gesetzentwurf. Zudem seien die Pensionsansprüche noch immer zu hoch. Sie müssten mit der gesetzlichen Rente verglichen werden. Gregor Gysi, Fraktionschef der Linken, verurteilte die "gigantische Steigerung". Bereits vor der Abstimmung am Freitag gab es Kritik aus NRW. Düsseldorfs Erste Bürgermeisterin und FDP-Fraktionsvize Marie-Agnes Strack-Zimmermann sagte in unserer Zeitung, dass die Erhöhung frühestens in der kommenden Legislaturperiode hätte in Kraft treten dürfen.

GÜLISTAN YÜKSEL:

Verdienen Sie genug?

Gülistan Yüksel Für mich war nicht die Höhe der Diäten das Kriterium zu kandidieren. Deshalb stellt sich für mich nicht die Frage, ob ich genug verdiene. Ich kann die Diskussionen aber verstehen. Fairerweise müsste deshalb auch berichtet werden, dass die Abgeordneten selber über die Höhe der Diäten entscheiden und das jedes Mal aufs Neue. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1975 in seinem "Diäten-Urteil" so entschieden, da das Haushaltsrecht traditionell eines der Hauptrechte des Parlaments ist. Deshalb finde ich es gut, dass wir nun eine Lösung gefunden haben, wonach eben nicht mehr die Abgeordneten über Ihre Diäten entscheiden, sondern diese nun an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt werden.

Weshalb haben Sie für die Erhöhung der Abgeordneten-Diäten gestimmt?

Yüksel Der Deutsche Bundestag hatte Ende 2011 eine unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts eingesetzt. In dieser Kommission waren alle Parteien mit ihren Experten vertreten. Der Bericht der unabhängigen Expertenkommission hat mich überzeugt. Nachdem wir diesen Bericht der Experten auch in der Fraktion und unter Beteiligung von Mitgliedern der unabhängigen Kommission beraten haben, bin ich dieser Empfehlung gefolgt. Die Abgeordnetenentschädigung orientiert sich an dem sogenannten jährlichen Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes. Künftig steigen die Diäten also genau in der Höhe des Bruttodurchschnittsverdienstes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Ist die Kopplung der Abgeordneten-Bezahlung an die von Bundesrichtern richtig?

Yüksel Die Höhe der Entschädigung soll sich, laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts, an den Gehältern von hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Obersten Bundesgerichten orientieren. Seit 1995 steht im Abgeordnetengesetz, dass sich die Diäten an dieser Besoldungsstufe R6 orientieren sollen. Das hat die unabhängige Expertenkommission in der vergangenen Wahlperiode noch einmal als richtig bekräftigt, da die Aufgaben und Belastungen eines Abgeordneten am ehesten denen eines Bundesrichters entsprechen. Dies wird nun umgesetzt und der künftige Anstieg an die Entwicklung der Bruttolöhne aller abhängig Beschäftigen gekoppelt. Künftig werden Erhöhungen der Diäten also der Lohnentwicklung haargenau angepasst. Das war bisher nicht so.

Stört Sie die Neid-Debatte, die im Zusammenhang mit der Diäten-Erhöhung geführt wird?

Yüksel Ich kann die Empörung der Bürgerinnen und Bürger verstehen. Es sieht nun mal nicht gut aus, wenn man sich selbst eine Gehaltserhöhung gibt. Wie gesagt sind Abgeordnete leider dazu verpflichtet, dies selbst tun zu müssen. Spaß macht mir das nicht. Vergessen wird in diesem Zusammenhang, dass wir auch zu Einschnitten bei der Altersversorgung sowie einer weiteren Kürzung der Kostenpauschale bei unentschuldigtem und entschuldigtem Fehlen und beim Versäumen von namentlichen Abstimmungen zugestimmt haben.

GÜNTER KRINGS:

Verdienen Sie genug?

Dr. Günter Krings Ich verdiene sicherlich sehr gut. Wichtig ist, dass alle Abgeordneten für die Zeit des Mandats nicht nur eine ausreichende Existenzgrundlage haben, sondern dass die Bezahlung der Abgeordneten auch so bemessen wird, dass die Tätigkeit grundsätzlich für alle Berufsgruppen attraktiv ist. Auch Unternehmer, Ärzte oder andere Freiberufler sollten sich im Bundestag wiederfinden. Insgesamt sollte die Höhe der Entschädigung der Bedeutung des Amtes und der mit ihm verbundenen besonderen Verantwortung gerecht werden.

Weshalb haben Sie für die Erhöhung der Abgeordneten-Diäten gestimmt?

Krings Grundlage der Entscheidung sind die Empfehlungen einer unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts gewesen, die der Deutsche Bundestag Ende 2011 einvernehmlich eingesetzt hat. Auftrag der Kommission war es, Vorschläge für ein transparentes, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechendes Verfahren auszuarbeiten, um die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und deren zukünftige Anpassung sowie die Altersversorgung der Abgeordneten zu regeln. Die Kommission ist dabei zu einem vernünftigen und nachvollziehbaren Ergebnis gekommen, das ich richtig finde.

Ist die Kopplung der Abgeordneten-Bezahlung an die von Bundesrichtern richtig?

Krings Dies entspricht der bereits seit 1995 bestehenden Zielvorstellung des Gesetzes. Die Tätigkeit eines Abgeordneten ist nach Auffassung der Kommission durchaus mit einem Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes vergleichbar. Sowohl Bundestagsabgeordnete als auch Bundesrichter sind unabhängig in ihrer Arbeit und keinen Weisungen unterworfen. Da ich selbst in den letzten Jahren seitens meiner Fraktion für die Auswahl der Bundesrichter zuständig war, liegt diese Orientierungsgröße auch für mich persönlich nicht fern. Und dass die Abgeordnetenentschädigung damit zwischen der Besoldung eines Bürgermeisters einer kleineren Stadt und der Besoldung eines Oberbürgermeisters einer Großstadt wie Mönchengladbach liegt, finde ich angemessen.

Stört Sie die Neid-Debatte, die im Zusammenhang mit der Diäten-Erhöhung geführt wird?

Krings Wenn ich mit Bürgern über das Thema gesprochen habe, ging es meistens weniger um die Höhe der Diäten, sondern um das Verfahren. Es hat viele gestört, dass die Abgeordneten scheinbar selbst über ihre Bezahlung entschieden haben. Dies war aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bisher nicht anders möglich. Diesen Kritikpunkt haben wir jetzt aber weitgehend ausgeräumt — denn zukünftig ist die Abgeordnetenentschädigung an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt. Damit ist sichergestellt, dass die Abgeordneten an der durchschnittlichen — positiven wie negativen — Einkommensentwicklung teilhaben.

JAN WIEFELS FÜHRTE DIE GESPRÄCHE.

(RP)
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