„Zum Schutz der Stadt“ Stadtrat Leverkusen positioniert sich klar gegen Wettbüros und Spielhallen

Leverkusen · Der Leverkusener Stadtrat hat in einem einstimmigen Beschluss erneut Position gegen die Ausbreitung von Spielhallen und Wettbüros bezogen. Zehn neue Standorte sind stadtweit beantragt.

 Wettbüros und -annahmestellen wie hier in Wiesdorf bleiben umstritten.

Wettbüros und -annahmestellen wie hier in Wiesdorf bleiben umstritten.

Foto: Uwe Miserius

 „Zum Schutz der Stadt wehrt sich Leverkusen weiter gegen neue Spielhallen und Wettbüros“, heißt es in dem Beschluss auf Antrag der Grünen. „Hierzu ermächtigt der Rat die Verwaltung, sofern im Einzelfall erforderlich, alle Rechtswege zu beschreiten und weitere Rechtsmittel im Rahmen von Klageverfahren auszuschöpfen.“  Mitarbeiter der Verwaltung soll auf diese Weise bei ihrem Vorgehen gegenüber den Betreibern der Rücken gestärkt werden. Sie sollen „in jedem Fall von persönlichen Haftungsverpflichtungen befreit werden“.

Der Beschluss soll verdeutlichen, „dass die Politik entschlossen ist, die Inbetriebnahme weiterer Wettbüros mit allen möglichen Mitteln zu verhindern“, heißt es in der Begründung des Antrags der Grünen. Die Ausbreitung von Spielhallen und Wettbüros begünstigten sogenannte „Trading Down“-Prozesse in den Nahversorgungszentren der Stadt, die sich mit einem Rückzug des Einzelhandels verbinden. 

Bundes- und landesrechtliche  Vorgaben erschweren immer wieder das Vorgehen von Kommunalbehörden gegen Betreiber von Spielhallen und Wettbüros ebenso wie bei Anträgen auf neue Standorte. Dabei hängen gerade bei den Wettbüros Genehmigungen auch von der genauen Funktion und Aufenthaltsmöglichkeiten ab.

Insgesamt liegen für das gesamte Stadtgebiet derzeit zehn  Bauanträge vor. Das geht aus einer Antwort der Bauaufsicht auf eine Anfrage der SPD hervor. Davon beziehen sich vier Bauanträge auf Tipp-Annahmestellen, ein Bauantrag auf ein Wettbüro, einer wurde für ein Sportwettbüro gestellt, drei für Wett-Annahmestellen und einer für eine Wettvermittlungsstelle. Sie verteilen sich auf die Stadtteile wie folgt:  Wiesdorf (3):  Tipp-Annahmestelle, Wettbüro,  Sportwettbüro; Lützenkirchen (2): Tippannahmestelle und Wettannahmestelle; Schlebusch (2): Wettannahmestelle auf der Teilfläche einer Schankwirtschaft und Tipp-Annahmestelle auf  der Teilfläche eines Kiosks;  Rheindorf (1): Tippannahmestelle ohne Verweilcharakter in einer Geschäftsteilfläche; Opladen (2): Wettannahmestelle und ein Bauantrag für eine Wettvermittlungsstelle ohne Verweilcharakter.

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