Kommunalwahl 2020 Eine Stimme für den Rat und eine für den Stadtchef

Leverkusen · Hier sind wichtige Infos für den 13. September. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 Am 13. September sind Kommunalwahlen in NRW.

Am 13. September sind Kommunalwahlen in NRW.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Stadt hat die ersten Infos für die Kommunalwahl am 13. September ausgegeben. Gewählt werden Stadtrat, Bezirksvertretungen und Oberbürgermeister.

• Wahlleiter ist Dezernent Marc Adomat.

• Gewählt wird in 26 Kommunalwahlbezirken.

• Die Wahl der 53 Mitglieder des Stadtrates erfolgt zur Hälfte per Direktwahl bzw. über Reservelisten (plus OB), die je 14 Bezirskvertreter werden nur über Listenwahl bestimmt.

• Bei der Wahl zum Stadtrat hat jeder Wähler nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei/ Wählergruppe gewählt wird.

• Der OB wird per Mehrheitswahl bestimmt; jeder Wähler hat eine Stimme.

• Insgesamt gibt es 108 Urnenwahllokale und 26 Briefwahllokale. Die Wahlbenachrichtigungskarten

werden ab Mitte August verschickt. Ab dann lassen sich auch die Unterlagen für die Briefwahl anfordern.

• Das Mindestalter fürs aktive Wahlrecht ist 16 Jahre, für das passive Wahlrecht 18 Jahre.

• Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind „deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind“, meldet die Stadt.

(LH)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort