Landgericht Randale im Klinikum – Gericht spricht 30-jährige frei

Leverkusen · (sg) Der vom Leverkusener Amtsgericht verhängte Haftbefehl wird aufgehoben, die 30-jährige Frau, die wegen Körperverletzungen und Sachbeschädigung sich vor dem Kölner Landgericht verantworten musste, ist schuldunfähig.

 Das Klinikum in Schlebusch.

Das Klinikum in Schlebusch.

Foto: Miserius, Uwe (umi)

„Ein grenzwertiger Fall“, wie der Vorsitzende Richter Harald Helmes in seiner Urteilsbegründung einräumte.

Die Frau stand vor Gericht, weil sie vor allem wiederholt im Leverkusener Klinikum randalierte und dabei Ärzte und Pflegepersonal mit Schlägen und Tritten verletzt und einen hohen Sachschaden verursacht hatte. Über diese Fälle hatte das Gericht zu befinden. Da die Frau jedoch „eindeutig an einer erheblichen Persönlichkeitsstörung“ (Borderline) leidet, wie die medizinischen Berichte aus ihren diversen Aufenthalten in der Langengelder Landesklinik und die abschließende Diagnose des Gutachters während des Prozesses belegen, könne sie dafür nicht bestraft werden.

Aber auch zu einer Anordnung einer Sicherheitsverwahrung konnte sich das Gericht – aus juristischen Gründen – nicht durchringen. Es sei zwar nicht auszuschließen, dass es zu Wiederholungen komme, so erklärte der Richter, aber die bisherigen Taten hätten eher „nur geringe“ Verletzungen verursacht. In keinem Fall sei von gezielten Angriffen auf die Ärzte, Pfleger und herbeigerufenen Polizisten auszugehen. Jedes Mal  habe sie wild um sich geschlagen – als Folge ihrer Persönlichkeitsstörung. Sie sei nicht fähig, ihre inneren gefühlsmäßigen Zustände zu kontrollieren. Die Gesellschaft müsse mit solchen Menschen grundsätzlich auskommen und leben können, erklärte der Richter. Eine unbefristete Unterbringung in eine geschlossene Anstalt sei die Ultima Ratio und komme hier nicht infrage.

 Gleichwohl gab der Richter der Beschuldigten eine „dringende Empfehlung“: Sie solle sich freiwillig in eine Betreuung begeben, auch in eine geschlossene Einrichtung. Wohl wissend, dass die 30-Jährige sich bislang allen Therapiebemühungen widersetzt hat. Für den Beobachter bleibt die Frage offen, wie die Frau nun eigenverantwortlich ihren Alltag bestreiten soll.

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