Landgericht Rasende Frau laut Gutachter kaum heilbar

LEVERKUSEN · Im Prozess bescheinigte der Psychiater der 30-Jährigen Schuldunfähigkeit.

 Das Landgericht in Köln.

Das Landgericht in Köln.

Foto: Siegfreid Grass/Siegfried Grass

Verkehrte Welt: Statt einem kranken Patienten zu helfen, wurden die Ärzte selbst verletzt. Im Prozess vor dem Kölner Landgericht muss sich eine 30-Jährige dafür verantworten muss, nicht nur getreten, geschlagen, gespuckt und geschrien, sondern auch einen Notfallraum im Leverkusener Klinikum verwüstet und einen Schaden von über 10.000 Euro verursacht zu haben. Ein Arzt erhielt einen wilden Tritt an die Lippe, eine blutende Platzwunde war die Folge. Eine Ärztin wurde am Unterarm getroffen, Bluterguss. Bis zu acht Mitarbeiter waren im Einsatz, um die Frau zu bändigen.

Die „Stammkundin“ im Schlebuscher Krankenhaus lag auch mehrfach regungslos auf dem Boden, einmal im Wartebereich der Notfallaufnahme, einmal in einem Aufzug. Als sie im Fahrstuhl entdeckt wurde, kam sie gleich auf eine Trage und wurde zur Intensivstation gebracht. Auf dem Weg dorthin wachte sie wieder auf und schlug gleich wild um sich, wobei sie den Notfall-Arzt mit dem Tritt im Gesicht erwischte.

Wie sich schon im bisherigen Verlauf des Gerichtsverfahrens abzeichnete, werden die Richter die große und korpulente Frau nicht wegen Körperverletzungen verurteilen können, obwohl die Mediziner Strafanzeigen stellten. Der forensische Psychiater, der jetzt sein Gutachten vorstellte, bescheinigte der Frau eine Schuldunfähigkeit. Sie war nach seiner Aussage nicht in der Lage, ihr Handeln zu kontrollieren. Bleibt somit die entscheidende Frage, die die Richter zu beurteilen haben: ob die Frau  dennoch in eine geschlossene Einrichtung gehört, um künftig andere Menschen vor ihren Schlägen und Tritten zu schützen. Und sich selbst, weil sie immer wieder Suizid-Versuche unternommen hatte.

Eine von den Juristen zu verordnende Therapie scheint wenig erfolgversprechend. Denn schon bisher waren ihre meist durch das Leverkusener Amtsgericht verordneten Einweisungen beispielsweise in die Langenfelder Landesklinik (LVR)  erfolglos verlaufen. Die Patientin machte keinerlei Fortschritte,  weigerte sich, eine Therapie anzunehmen. Sie zeigte sich in keiner Weise kooperativ.

Der Gutachter sah nahezu alle Kriterien für eine Borderline-Persönlichkeitsstörung. Die sei zwar heilbar, wenn auch schwierig und meistens sehr langwierig. Vor allem die plötzlichen Veränderungen in ihrem Verhalten machten es kompliziert, sich auf sie einzustellen. Wobei der Psychiater erklärte, dass die Ursachen meist in traumatischen Erlebnissen in der Kindheit oder Jugend zu finden seien. Bei der Beschuldigten waren es das Mobbing bereits in der Schule, ein schwerer Reitunfall und ein Messerangriff ihres damaligen Ehemanns.

Der Prozess wird am Freitag mit den Plädoyers fortgesetzt; dann wird auch das Urteil der Großen Strafkammer erwartet.

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