Umlage im Bergischen Noch mal knapp 400 Euro mehr fürs Gas

Leichlingen/Bergisch Gladbach · Das Versorgungsunternehmen Belkaw gibt die Gas-Umlage an die Kunden weiter: Macht für einen Durchschnittshaushalt (15.000 kWh pro Jahr) 398 Euro mehr im Jahr – zusätzlich zu den ohnehin schon drastisch gestiegenen Gaspreisen.

 Versorger Belkaw gibt die Gasspeicherumlage, die Gasbeschaffungsumlage und die Bilanzierungsumlage an die Kunden weiter.

Versorger Belkaw gibt die Gasspeicherumlage, die Gasbeschaffungsumlage und die Bilanzierungsumlage an die Kunden weiter.

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Die von der Bundesregierung zum 1. Oktober geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent für Erdgas wird die Belkaw (Bergisch Gladbach) direkt an die Kunden weitergeben. Sie erhebt die Umlagen vom 1. November an bei Privat- und Gewerbekunden in Verträgen ohne feste Laufzeit.

Als Beispiel „Grundversorgung“: Dort beträgt der Arbeitspreis ab dem 1. November brutto inklusive Umlagen und gesenkter Mehrwertsteuer 19,44 Cent pro Kilowattstunde. Vorher waren es 17,99 Cent inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer. Für die Versorgung einer Wohnung mit einem Jahresbedarf von 10.000 Kilowattstunden Erdgas entstehen in der Grundversorgung vom 1. November an monatliche Gesamtkosten inklusive Umlagen und gesenkter Mehrwertsteuer in Höhe von rund 194 Euro. In einer größeren Wohnung oder einem kleinen Eigenheim zahlt man bei einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden rund 284 Euro pro Monat. Personen mit Eigenheim zahlen künftig bei einem Bedarf von 20.000 Kilowattstunden im Jahr monatlich 374 Euro.

An Kunden mit einem Festpreisvertrag gibt die Belkaw ab 1. November vertragsgemäß lediglich die beiden neu eingeführten Umlagen weiter. Dies führt zu folgenden monatlichen Mehrkosten jeweils zum aktuell laufenden Vertrag: Bei 10.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch betragen sie 22,10 Euro, bei 15.000 Kilowattstunden/Jahr sind es 33,14 Euro, und auf 20.000 Kilowattstunden im Jahr entfallen 44,19 Euro im Monat mehr.

Das Unternehmen wird alle von der Umlagenweitergabe betroffenen Kunden anschreiben und informieren. Es rät den Kunden, die Abschlagsbeträge auf die Jahresabrechnung entsprechend zu prüfen und gegebenenfalls über den Online-Service anzupassen.

(inbo)
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