Monheim - Die neuen Corona-Vorschriften Schüler müssen wieder zuhause lernen

Monheim · Nach der neuen Coronaschutzverordnung müssen Schüler wieder zuhause bleiben. Doch der erste Tag im Homeschooling beginnt für sie holprig. Das NRW-weit genutzte Programm i-Serv war überlastet. Weitere Corona-Einschränkungen.

 Ohne Zugang zu Video-Konferenzen fällt das Lernen im Homeschooling schwer. Auf dem Foto bereiten sich  Schüler auf die digitale  Berufsfindung vor.

Ohne Zugang zu Video-Konferenzen fällt das Lernen im Homeschooling schwer. Auf dem Foto bereiten sich  Schüler auf die digitale  Berufsfindung vor.

Foto: Matzerath, Ralph (rm)/Matzerath, Ralph (rm-)

  Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten ab sofort weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die das Land NRW in der Corona-Schutzverordnung festlegt. Sie gelten vorerst bis 31. Januar. Dazu gehört auch, dass Schüler von zuhause lernen müssen.

Allerdings verlief der Start heute nicht ganz nach Plan. „Denn alle, in ganz NRW, wollten sich offensichtlich innerhalb der Schulzeit in die Lernplattform i-Serv einloggen“, sagt Ralf Sänger, Leiter der Peter-Ustinov-Gesamtschule (PUG). Daraufhin sei diese offenbar zusammengebrochen. 1350 Kinder und Jugendliche besuchen  die  Schule. „Alle haben ein i-Pad“, erläutert Sänger. Das gilt im übrigen für  die anderen  weiterführenden Schulen. „Es gibt 4500 i-Pads für 5000 Schüler. Je eins für Schüler der weiterführenden Schulen und Klassensätze an Grundschulen“, ergänzt Peter Heimann, Bereichsleiter Schule und Sport in Monheim, der seitens der Stadt versucht, die Schulen in der Pandemie  zu unterstützen und  dem Anbieter von i-Serv Druck zu machen, damit die Plattform schnell wieder läuft.

 Jörg Sommerfeld, Leiter der Musikschule, muss auf digitale Formate ausweichen.

Jörg Sommerfeld, Leiter der Musikschule, muss auf digitale Formate ausweichen.

Foto: Matzerath, Ralph (rm)/Matzerath, Ralph (rm-)

Sänger, der mit einer Handvoll Lehrer in den leeren  Räumen der Schule arbeitet, nutzt i-Serv selbst, um den Schulalltag zu organisieren. „Am meisten trifft der Ausfall    vermutlich die Oberstufenschüler, weil es für sie aufs Abitur zugeht“, sagt er. Die sind auf die Video-Konferenzen angewiesen. Für Sänger steht nun an, den Tag der offenen Tür und die Anmeldungen für die fünfte Klasse digital zu organisieren. „Das funktioniert gut“, sagt er. Aber Führungen etwa für die künftigen Fünftklässler fallen weg.

Was die Pandemie noch bringt, teilt die Stadt konkret mit. Hier ein Überblick:

Treffen Personen aus einem Haushalt dürfen sich nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. Diese Person darf von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden. Feiern sind untersagt, Beerdigungen und standesamtliche Trauungen dürfen aber stattfinden.

Maskenpflicht gilt an Haltestellen, in Bussen und Bahnen, öffentlichen Gebäuden, auf Wochenmärkten, vor Geschäften, auf dazugehörigen Parkplätzen, in allen Innen- und Außenbereichen und auf Spielplätzen – ausgenommen sind dort  nur Kinder, die noch nicht im Schulalter sind. In Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen  Besucher eine FFP2-Maske tragen. Das Tragen eines  Gesichtsvisiers ersetzt für die Beschäftigte im Handel nicht die Maske, wenn kein   Schutz durch eine Trennscheibe gegeben ist.

Kindergartenbetreuung geht in den eingeschränkten Pandemiebetrieb.  Wie groß die Nachfrage ist, werde sich im Laufe der Woche zeigen, sagt Bereichsleiterin Simone Feldmann. In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge.

Schulen Kein Präsenz-Unterricht. Für Kinder der Klassen 1 bis 6 gibt es  ebenfalls ein Notbetreuungsangebot, das mit den Schulen abgesprochen wird. Über die Nachfrage wird der Bereich Kinder und Jugend informiert.

Beratungsstellen Unterstützung  per Telefon, Video-Telefonie und zum Teil auch in persönlichen Terminen.

Alkohol im öffentlichen Raum bleibt ganztägig verboten.

Gastronomie Nur Lieferdienste können  angeboten werden. Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist zwischen 23 und 6 Uhr untersagt.

 Geschäfte für Lebensmittel, Getränke und Tiernahrung, Wochenmärkte, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Tankstellen, Poststellen und Banken dürfen öffnen. Der Verkauf von Schnitt- und Topfblumen bleibt erlaubt.  Auch Friseursalons bleiben zu. Pro angefangene zehn Quadratmeter darf  sich ein Kunde aufhalten. Für Verkaufsflächen, die größer als 800 Quadratmeter sind, gelten weitere Einschränkungen.

Alternativen  Versandhandel,    Auslieferung und Ausgabe bestellter Waren ist möglich.

Kundencenter sind nur telefonisch erreichbar:   Monheimer Kulturwerke, Tel. 02173 276-444, E-Mail  info@monheimer-kulturwerke.de;  Mega,  Tel. 02173 9520-222,   E-Mail info@mega-monheim.de;  BSM  Tel. 02173 9574-10, E-Mail  monheim-pass@bahnen-monheim.de; Fahrkarten gibt es auch in vielen Bussen

Bibliothek Bestellservice ist wieder erlaubt. Wer möchte, kann bestellte Medien direkt vor Ort abholen. Medienwünsche werden per E-Mail  an bibliothek@monheim.de entgegengenommen, Fragen beantwortet das  Team  unter Tel. 02173 951-4130. Ausgeliehene  Medien werden automatisch bis zur Wiedereröffnung der Bibliothek verlängert. Rückgabeanlage ist nutzbar.

Kultureinrichtungen geschlossen bleiben Volkshochschule, Kunstschule, Ulla-Hahn-Haus,  Haus der Jugend,  Rheincafé,   Mo.Ki-Cafés,  Mon-Chronik-Standorte. Der musikalische Präsenzunterricht bleibt untersagt, der Unterricht der Musikschule wird online angeboten. Sportanlagen und  das Schwimmbad Mona Mare bleiben geschlossen.

Bürgerbüro öffnet  wochentags von 9 bis 19 Uhr, samstags von 9 bis 16 Uhr. 

Gesundheit  Eine Hotline unter der Telefonnummer  02104 993535  bietet die Kreisverwaltung   Mettmann an.

Bewegungsradius vorerst keine  Einschränkung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort