Neue Corona-Regeln ab Montag Mönchengladbach verhängt Maskenpflicht in der Innenstadt

Mönchengladbach · Auf zahlreichen Straßen in den Innenstädten von Rheydt und Gladbach gilt ab Montag auch im Freien die Maskenpflicht. Mit der Gefährdungsstufe 1 für die Stadt gelten zudem weitere Maßnahmen.

 "Zutritt nur mit Mundschutz“ steht auf einem Schild am Eingang einer Einkaufspassage (Symbolfoto).

"Zutritt nur mit Mundschutz“ steht auf einem Schild am Eingang einer Einkaufspassage (Symbolfoto).

Foto: dpa/Friso Gentsch

In den Innenstädten in Gladbach und Rheydt gilt ab Montag auf vielen Straßen eine Maskenpflicht. Wie die Stadt am Samstagabend bekanntgab, wird dies mit dem Überschreiten des Sieben-Tage-Inzidenz-Wertes von 35 begründet. Damit gelte in Mönchengladbach seit Samstag offiziell die Gefährungsstufe 1 im Sinne der Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

Folgende weitere Maßnahmen werden damit der Stadt zufolge wirksam:

  • Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind unzulässig.
  • An privaten Feiern mit „herausragendem Anlass“ außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen.
  • Die Maskenpflicht gilt künftig auch am Sitz- und Stehplatz bei Konzerten und Aufführungen.
  • Die Maskenpflicht gilt auch in stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen.
  • In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur maximal 10 Personen treffen.

In unserer Karte zeigen wir, auf welchen Straßen ab Montag eine Maskenpflicht in Mönchengladbach gilt (ohne Gewähr; die offiziellen Angaben können der Mitteilung der Stadt entnommen werden):

Am Sonntagmorgen lag die Sieben-Tages-Inzidenz laut Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) in Mönchengladbach bei 45,59. Das bedeutet, dass sich in den vergangenen sieben Tagen knapp 46 Menschen pro 100.000 Einwohner neu mit dem Coronavirus angesteckt haben. Die Inzidenz liegt damit deutlich über dem Schwellenwert von 35 – und knapp unter der Marke von 50. Ab diesem Wert würde Mönchengladbach als Risikogebiet gelten.

(chal)
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