Totschlag vor dem Landgericht Zehn Jahre Haft für zwei Monheimer nach tödlicher Bluttat

Monheim/Düsseldorf · Urteil gegen Duo nach Totschlag: 36-jähriger Monheimer verblutete nach Messerstichen an der Mittelstraße.

Vor dem Landgericht Düsseldorf: die Angeklagten (links und rechts) beim Prozessauftakt neben ihren Anwälten.

Vor dem Landgericht Düsseldorf: die Angeklagten (links und rechts) beim Prozessauftakt neben ihren Anwälten.

Foto: Rheinische Post/Sabine Maguire (magu)

Sie haben im Sommer in Monheim einen 36-Jährigen geschlagen und durch Stiche tödlich verletzt. Deshalb müssen zwei Monheimer jeweils für zehn Jahre ins Gefängnis. Das Düsseldorfer Schwurgericht verurteilte die beiden 40 und 38 Jahre alten Angeklagten am Donnerstag wegen gemeinschaftlich begangenen Totschlags. Sie hatten am 20. Juli 2019, um 3 Uhr morgens, auf der Ecke Mittelstraße/Vereinsstraße so heftig auf den 36-jährigen Monheimer eingetreten, geschlagen und mit einem Messer eingestochen, dass dieser kurz darauf im Krankenhaus an dem hohen Blutverlust starb.

Die Täter hatten am ersten der drei Prozesstage übereinstimmend behauptet, dass sie das spätere Opfer aus einem Vorgarten unvermittelt angegriffen hätte. Bei der Beweisaufnahme konnte laut Vorsitzendem Richter aber lediglich bestätigt werden, dass der 40-jährige Serbe den 36-Jährigen mit seinem Handy angeleuchtet und dieser die beiden daraufhin „Hurensöhne“ genannt habe. Gesprächsfetzen  hatte zumindest ein als Zeuge geladener 19-Jähriger gehört, der dem Serben und dem 38-jährigen Deutschen unmittelbar nach der Bluttat in der Notunterkunft an der Niederstraße begegnete. „Von Schlägen des Opfers war indes keine Rede“, stellte der Richter in seiner Urteilsbegründung fest. Allein die massive Gewalt, die mehrfachen Tritte gegen den Kopf sowie die Tatsache, dass die beiden Angeklagten damals den Schwerstverletzten einfach liegengelassen hatten, ließen für den Richter keinen anderen Schluss zu, als dass beide den Tod ihres Opfers „billigend in Kauf genommen“ hätten.

Der einschlägig vorbestrafte Deutsche, dessen Messerstiche letztlich zum Tod geführt hatten, wurde nur deshalb nicht höher bestraft, weil er von seiner Persönlichkeit eher ein Mitläufer-Typ sei. Die Richter folgten mit ihrem Urteil im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts. Dieser hatte nochmals das „unfassbar brutale Vorgehen“ der Täter herausgestellt. Diese hätten auch dann noch „in höchst gefährlicher Weise“ Gewalt ausgeübt, als der 36-Jährige laut Augenzeugen „um Hilfe gerufen und um Gnade gebeten hatte“.

Dass der Serbe von dem Messereinsatz und den schwersten Verletzungen seines Opfers nichts mitbekommen haben will, hielt das Gericht für unglaubwürdig, da „die Mittelstraße vollgeblutet war“. Es spreche auch nichts dafür, dass der 36-Jährige die beiden Männer durch Beleidigungen und Misshandlungen „zum Zorn gereizt“ hatte, wie in einem minder schweren Fall des Totschlags gefordert. Die vom Gerichtsmediziner festgesellten Verletzungen an der Handoberfläche könnten daher rühren, dass sich das Opfer zu wehren versuchte. Ein erster Angriff des 36-Jährigen sei deshalb unwahrscheinlich, weil er kein Motiv hatte,  als nicht gewalttägig galt und seine Widersacher zudem in der Übermacht waren.

Auch wies der Staatsanwalt auf die zahlreichen Unstimmigkeiten zwischen den Einlassungen der Täter und ihren Aussagen vor dem Ermittlungsrichter hin. Unter anderem hatte der Deutsche erst behauptet, der Serbe habe ihn von der Messerattacke abhalten wollen. Dann sagte dieser aus, er sei ohnehin k.o. gewesen und habe von dem Messerangriff nichts mitbekommen. Auch wenn offensichtlich sei, dass der 38-Jährige in seinem Geständnis „sehr viel Schuld auf sich nimmt“, hatte der Staatsanwalt für ihn ein Strafmaß von zwölf Jahren beantragt, für den Serben zehn Jahre. Dessen Pflichtverteidiger hatte dreieinhalb Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung für seinen Mandanten beantragt. Der Tod könne dem 40-Jährigen nicht zugerechnet werden, weil der 36-Jährige an den Messerstichen starb. Eine Tötungsabsicht habe nicht vorgelegen, weil der Serbe erst im Nachhinein erfahren haben will, dass der 38-Jährige überhaupt ein Messer dabei und eingesetzt hatte. Die Pflichtverteidigerin des Deutschen hatte auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge und maximal sechs Jahre Haft plädiert. „Hätte ein Tötungsvorsatz vorgelegen, hätte ihr Mandant dem Opfer in die Brust gestochen.“ Doch sei der 36-Jährige nach den Stichen in die Beine wieder aufgestanden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort