Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz Zoll fahndet nach Schwarzarbeit in Lokalen und Shisha-Bars in Krefeld

Krefeld · 37 Zöllner überprüfen in den Abendstunden 26 Gastronomiebetriebe. Es wurden schon vor Ort Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet.

 Die Krefelder Zollbeamten kontrollierten Beschäftigungsverhältnisse von rund 140 Arbeitnehmern.

Die Krefelder Zollbeamten kontrollierten Beschäftigungsverhältnisse von rund 140 Arbeitnehmern.

Foto: Zoll Krefeld

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Krefelder Zolls hat im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung zahlreiche Kontrollen im Gaststättengewerbe durchgeführt. Unterstützt wurden die Maßnahmen durch weitere Kollegen der Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) des Zolls sowie durch die Ausländerbehörde der Stadtverwaltung.

Im Fokus der Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Überprüft wurden unter anderem angetroffene Personen sowie Geschäftsunterlagen. Der Einsatz dauerte bis in die späten Abendstunden.

37 Zöllner überprüften 26 Gastronomiebetriebe, darunter auch mehrere Shisha-Bars, kontrollierten Beschäftigungsverhältnisse von rund 140 Arbeitnehmern. „Vor Ort wurden bereits Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Beschäftigung eines Ausländers ohne Arbeitsgenehmigung gegen einen Arbeitgeber und einen Arbeitnehmer, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichteinhaltung des Mindestlohnes sowie ein Strafverfahren wegen illegalem Aufenthalt eingeleitet“, so ein Sprecher der Behörde. In 33 weiteren Fällen seien weitere Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung des Mindestlohnes, der Beitragsvorenthaltung, möglicher illegaler Beschäftigung von Ausländern oder Scheinselbstständigkeit sowie des Leistungsmissbrauchs notwendig.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden. Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.

Die Kräfte der KEV prüften mit Blick auf das Steuerrecht in den Shisha-Bars den Bestand an Wasserpfeifentabak. „Die gemachten Feststellungen führten zur Einleitung von Strafverfahren wegen des Verdachts der Verwendung nicht versteuerten Tabaks sowie von Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz“, erklärt der Sprecher gegenüber unserer Redaktion.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. „Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung“, betont der Zollsprecher.

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