Einsatz in Monheim in der Nacht zu Samstag Behörden decken illegales Glücksspiel auf

Monheim · Unversteuerter Shisha-Tabak und Alkohol in Kellerräumen einer Bar entdeckt. 90 Personen wurden überprüft. Insgesamt beläuft sich die Anzahl der erstatteten Strafanzeigen auf zwölf, die der eingeleiteten Ordnungswidrigkeiten-Verfahren auf 18, so die Kreispolizei.

 Die Polizei durchsuchte Objekte im Berliner Viertel.

Die Polizei durchsuchte Objekte im Berliner Viertel.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Die Kreispolizei hat in der Nacht zu Samstag gemeinsam mit der Stadt,  dem Hauptzollamt Duisburg und Düsseldorf sowie dem Finanzamt Wuppertal Kontrollen in einer Gaststätten, zwei Shisha-Bars und zwei Cafés im Berliner Viertel durchgeführt. 90 Personen wurden überprüft.

In einer der kontrollierten Shisha-Bars stellte die Polizei einen Teleskopschlagstock sicher, in einer anderen Bar fanden die Beamten einen Elektroschocker, der griffbereit unter der Theke versteckt gewesen war. In beiden Fällen erstatteten die Beamten Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bei einem der Anwesenden wurde außerdem eine geringe Menge Cannabis gefunden und sichergestellt. In zwei Shisha-Bars bestehe der Verdacht auf illegales Glücksspiel. So stellten die Behörden zwei Glücksspielautomaten sicher: Einer der Automaten sei manipuliert gewesen und daher illegal, so die Polizei. Der andere sei zwar grundsätzlich legal, man habe das Gerät aber  nicht angemeldet. Bei einer ersten Auswertung der Automaten vor Ort stellten die Beamten fest,  dass dort monatlich fünfstellige Beträge „durchgelaufen“ waren, so die Polizei. Weitere Auswertungen der Steuerfahndung sollen nun erfolgen. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet, teilen die Beamten weiter mit.

Bei dem Einsatz habe sich  der Verdacht ergerben, dass in einem der Shisha-Bars zugehörigen Kellerverschläge nicht verzollter Shisha-Tabak sowie nicht versteuerter Alkohol gelagert werden sollte. Tatsächlich konnte der Zoll hier Dutzende Flaschen hochprozentigen und nicht versteuerten Alkohol sowie einige wenige Kilo nicht versteuerten Shisha-Tabak sicherstellen. Ferner musste der Zoll drei Verfahren wegen des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt (Schwarzarbeit) einleiten. Auch das Monheimer Ordnungsamt stellte Verstöße unter anderem gegen das Nichtraucherschutzgesetz, das Jugendschutzgesetz, gegen das Bauschutzgesetz oder die Brandschutzverordnung fest. Insgesamt beläuft sich die Anzahl der erstatteten Strafanzeigen auf zwölf, die der eingeleiteten Ordnungswidrigkeiten-Verfahren auf 18, so die Kreispolizei.

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