Neuss Stadt Neuss unterstützt Zoll bei Groß-Kontrolle

Neuss · Bei einer Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe hat die Stadt Neuss am Freitag den Krefelder Zoll unterstützt. Was wurde dabei festgestellt?

 Kontrollen fanden auch in Neuss statt.

Kontrollen fanden auch in Neuss statt.

Foto: Zoll

(NGZ) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Krefelder Zolls hat am Freitag eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe gemacht. Unterstützt wurden die Maßnahmen unter anderem durch die Stadt Neuss. Im Fokus standen insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern.

Die Prüfungen fanden im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Krefeld bis in die späten Abendstunden statt. Die 37 Zöllner überprüften in 26 Gastronomiebetrieben, davon auch Shisha-Bars, die Beschäftigungsverhältnisse von fast 138 Arbeitnehmern. Vor Ort wurden bereits Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Beschäftigung eines Ausländers ohne Arbeitsgenehmigung gegen einen Arbeitgeber und einen Arbeitnehmer, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichteinhaltung des Mindestlohnes sowie ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. In 33 weiteren Fällen, so teilte der Zoll mit, sind weitere Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung des Mindestlohnes, der Beitragsvorenthaltung, möglicher illegaler Beschäftigung von Ausländern oder Scheinselbstständigkeit sowie des Leistungsmissbrauchs notwendig.

Die Kräfte prüften in den Shisha-Bars den Bestand an Wasserpfeifentabak steuerrechtlich. Es wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Verwendung nicht versteuerten Tabaks sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz eingeleitet. Die Beschäftigten der Stadt Neuss leiteten in eigener Zuständigkeit vier Ordnungswidrigkeitenverfahren und zwei Strafverfahren, unter anderem wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, ein.

(NGZ)
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