Lockdown in Krefeld Steuer auf das Online-Päckchen

Krefeld · Landet das Paket beim Zoll, findet der Besteller ein Info-Kärtchen in seinem Briefkasten, auf dem nicht nur das Zollamt angegeben ist, wo die Sendung innerhalb von sieben Tagen abgeholt werden muss.

 Für Postsendungen aus einem Drittland gelten verschiedene Zollbestimmungen.

Für Postsendungen aus einem Drittland gelten verschiedene Zollbestimmungen.

Foto: dpa/Paul Zinken

Online-Shopping wegen des Lockdowns auch in den kommenden  Wochen Hochsaison bei Paketversendern und -diensten. Was viele Online-Käufer dabei aber nicht bedenken: Wird das ersehnte Paket aus einem Nicht-EU-Land verschickt, ist der Zoll mit im Spiel, und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht. „Denn werden die heiß ersehnten Sneaker oder das neueste Smartphone bei einem Onlinehändler in einem Drittland bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr zusätzliche Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an“, sagt Diana Hommes, Sprecherin des Hauptzollamtes in Krefeld. Bei verbrauchersteuerpflichtigen Waren wie zum Beispiel Alkohol kann es sogar sein, dass noch Verbrauchsteuern bezahlt werden müssen.

Für Postsendungen aus einem Drittland gelten derzeit folgende Bestimmungen: Bei einem Warenwert bis 22 Euro fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an.  Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für Alkohol oder Tabak, werden erhoben. Liegt der Warenwert im Bereich zwischen 22 und 150 Euro, wird Einfuhrumsatzsteuer (aktuell von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent reduziert) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern erhoben. Ist der Warenwert jeweils höher als 150 Euro fallen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch warenabhängiger Zoll und gegebenenfalls Verbrauchsteuern an.

Landet das Paket beim Zoll, findet der Besteller ein Info-Kärtchen der Post in seinem Briefkasten, auf dem nicht nur das Zollamt angegeben ist, wo die Sendung innerhalb von sieben Tagen abgeholt werden muss, sondern auch welche Unterlagen für die Zollabfertigung mitzubringen sind.

Seit Februar dieses Jahres müssen die Postsendungen nicht mehr zwingend persönlich beim Zollamt abgeholt werden. Sendungen können bis zu einem Wert von 1.000 Euro auch ohne persönliches Erscheinen abgefertigt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie kann diese Postabfertigung aktuell  von zu Hause genutzt werden, um weitere unmittelbare Kontakte zu vermeiden und die Ausbreitung des Virus zu hemmen.

Post- und Kuriersendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können im Regelfall ohne Zollformalitäten empfangen werden. Wer allerdings Alkohol oder Tabak aus einem anderen EU-Staat bestellt, muss unter Umständen Steuern entrichten. Darüber hinaus sind auch hier bestimmte Einfuhrverbote zu beachten. Die Postsendungen können im Bezirk des Hauptzollamtes Krefeld bei den jeweils nach Wohnort zuständigen Zollämtern Neuss, Mönchengladbach, Krefeld-Uerdingen und Nettetal-Kaldenkirchen abgefertigt werden. Nähere Informationen sowie die Kontaktdaten und Öffnungszeiten aller Zolldienststellen sind unter www.zoll.de eingestellt. 

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