So ändern sich wichtige Gebühren Brüggen verzichtet auf Steuer für Tierheimhunde

Brüggen · Wer einem Hund aus dem Tierschutz im Kreis Viersen ein Zuhause gibt, muss ein Jahr keine Steuern zahlen. Was sich sonst bei Steuern und Gebühren ändert.

 Die Gemeinde ändert  zum 1. Januar 2021 ihre Hundesteuersatzung. Neu ist eine einjährige Befreiung von der Hundesteuer für Tiere aus dem Tierschutz.

Die Gemeinde ändert  zum 1. Januar 2021 ihre Hundesteuersatzung. Neu ist eine einjährige Befreiung von der Hundesteuer für Tiere aus dem Tierschutz.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Einstimmig hat der Gemeinderat die Steuersätze für Hunde, Friedhofs- und Bestattungsgebühren und Abwasser beschlossen. Was sich für die Brüggener ändert.